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ver.di-Aktive vom Stuttgarter Flughafen und weitere Kolleg*innen von der ver.di-Liste, die unerkannt bleiben möchtenFoto: ver.di

Die Betriebsratswahl bei der Stuttgart Airport Ground Handling GmbH, kurz SAG, ist vorbei. Die ver.di-Liste hat dabei die meisten Stimmen erhalten. "Ein starkes Signal für Mitbestimmung, Solidarität und eine Interessenvertretung, die sich konsequent für faire Arbeitsbedingungen einsetzt", sagt Roberto di Benedetto, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Stuttgart.

Wahlfehler nicht unbeachtet lassen

Neben der ver.di-Liste wurden zwei weitere Listen in den Betriebsrat gewählt. Das zeigt: Es gibt unterschiedliche Meinungen und Ansätze. Doch im Vorfeld der Wahl hat es Auseinandersetzungen gegeben, eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Vertreter*innen der beiden anderen Listen scheint immer noch nicht möglich scheint. "Dennoch gilt für uns jetzt: Der Betriebsrat muss zum Sprachrohr aller Beschäftigten werden – unabhängig von Listen", so Roberto di Benedetto.

Dennoch: Da im Verlauf der Wahl zahlreiche Fehler und Unregelmäßigkeiten im Verfahren des Wahlvorstands festgestellt wurden, stellt ver.di die Gültigkeit der Wahl in Frage. Die Mängel waren gravierend. Inzwischen haben Kolleg*innen der SAG eine Wahlanfechtung beim Arbeitsgericht eingereicht. ver.di unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich. Bereits am 24. Juli hat der der entsprechende Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Stuttgart stattgefunden.

"Wir waren beeindruckt vom großen Interesse an diesem Sachverhalt – dieses Thema bewegt", sagt Roberto di Benedetto. Und das völlig zu Recht. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Klageschrift eine erhebliche Anzahl von Verstößen enthält, die im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren geltend gemacht wurden. "Diese Punkte müssen ernst genommen werden – denn Betriebsratswahlen sind das Herzstück unserer demokratischen Mitbestimmung im Betrieb", fordert der Gewerkschafter.

Die Richterin brachte den Vorschlag ein, die Sache schnell und einvernehmlich durch eine Neuwahl zu regeln – ein pragmatischer, kluger Ansatz im Sinne aller Beteiligten. Leider wurde dies von der Antragsgegnerin erstmal abgelehnt. Deshalb kommt es nun zu einem Kammertermin – allerdings erst Ende Januar 2026.

Für Transparenz und Mitbestimmung

ver.di sagt ganz klar: Die Klage wurde eingereicht von Beschäftigten verschiedener Listen, unter anderem einer von ver.di unterstützten Liste. Diese Kolleg*innen handeln verantwortungsvoll – für Transparenz, Rechtssicherheit und echte Mitbestimmung. Sie stehen nicht für persönliche Interessen, sondern für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und für faire Bedingungen für alle Beschäftigten.

Daher unterstützt ver. di die Antragstellenden bewusst, denn als Gewerkschaft steht sie für die Erhaltung der Mitbestimmung, die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und für demokratische Betriebsstrukturen. "Deshalb engagieren wir uns mit voller Kraft dafür, dass alles im Sinne und zum Wohle der Beschäftigten funktioniert", so Roberto di Benedetto.