Ausgabe 06/2025
Wir sind alle Ramazan!
Die Geschäftsführung der Groundstars GmbH & Co. KG – einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft des Hamburger Flughafens – stellte im August den langjährigen Betriebsrat und aktiven ver.di-Kollegen Ramazan S. ohne nachvollziehbare Begründung von seiner Arbeit als Schichtleiter Terminal in der Gepäckabfertigung frei – für ver.di ein skandalöser Vorgang, denn zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen hat Ramazan S. in der Vergangenheit viele Verbesserungen im Betrieb erkämpft.
Mit Hilfe von ver.di ging Ramazan S. vor Gericht. Das Arbeitsgericht Hamburg entschied: Der Kollege müsse sofort wieder in seiner alten Funktion beschäftigt werden. Trotzdem aber verweigerte sein Arbeitgeber ihm die Arbeit. Deshalb beantragte ver.di Hamburg gegen den Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes oder ersatzweise Zwangshaft. "Wir sind empört, dass ein rechtsstaatlich gefälltes Urteil von der Tochterfirma eines mehrheitlich städtischen Unternehmens komplett missachtet wird. Das können wir nicht dulden", sagte Lars Stubbe von ver.di Hamburg.
Solidaritätserklärung
Seit vielen Jahren hatte sich Ramazan S. für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen, eine starke Gewerkschaft eingesetzt. Als Mitglied der ver.di Bundestarifkommission Bodenverkehrsdienste (BTK BVD) trug er entscheidend dazu bei, dass die Beschäftigten in der Gepäckabfertigung am Hamburger Flughafen und bundesweit heute deutlich bessere Bedingungen haben.
Die ver.di BTK BVD unterstützte Ramazan S. mit einer Solidaritätserklärung. Darin heißt es: "Der Angriff auf Ramazan ist gleichfalls ein Angriff auf uns Alle! Auf alle Kolleg*innen, die sich gewerkschaftlich engagieren, für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eintreten und für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen!"
In den sozialen Medien organisierte ver.di eine bundesweite Foto-Aktion, bei der sich eine Vielzahl von Unterstützer*innen mit einem von ver.di vorbereiteten Plakat fotografiert und solidarisch erklärt haben.
5.000 Euro Zwangsgeld verhängt
Das Gericht verhängte ein Zwangsgeld von 5.000 Euro. Mit Zustimmung des Gemeinschaftsbetriebsrates versetzte der Arbeitgeber Ramazan in eine ganz andere Tochtergesellschaft des Flughafens und ging in die Berufung. Am 19. November wurde vor dem Landesarbeitsgericht erneut verhandelt. Diese Verhandlung endete mit einem Vergleich. Die Versetzung in den anderen Betrieb wird zurückgenommen und Ramazan S. wird zukünftig in der Position Schichtleiter Flugzeugabfertigung in seinem alten Betrieb eingesetzt.
Damit wird Ramazan bei Groundstars bleiben, von dort aus seine Arbeit weiterhin als Mitglied der Tarifkommission leisten und seine Kandidatur als Betriebsrat vorbereiten.
"Dem Arbeitgeber ist es nicht gelungen, ihn von seiner gewerkschaftlichen und kollegialen Basis abzuschneiden, denn auch die Kolleg*innen haben durch ihre Unterstützung bei Gericht deutlich gemacht, dass sie hinter Ramazan S. stehen", ordnet Lars Stubbe von ver.di Hamburg ein. Marion Lühring