Ausgabe 01/2026
Bessere Arbeit wählen

Wer einen Betriebsrat hat, ist besser dran. Das belegen Studien. In mitbestimmten Betrieben geht's gerechter zu, es gibt mehr Fort- und Weiterbildung und in Zeiten von Veränderungen durch verstärkten Einsatz von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz sorgen sie dafür, dass niemand zurückgelassen wird.
Um Betriebsräte zu unterstützen ist es wichtig, wählen zu gehen und die Kandidierenden, insbesondere die von ver.di, zu unterstützen. Denn sie setzen sich für Dich ein. Dort, wo es schon einen Betriebsrat gibt, wird der in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai gewählt. Erkundige Dich in Deinem Betrieb nach dem genauen Wahltermin.
Was ist ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat ist die Arbeitnehmervertretung in Betrieben.
Was bringt ein Betriebsrat?
Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Urlaubsplanung – das sind Punkte, wo ein Betriebsrat mitbestimmen kann. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Dabei kann er mehr erreichen als jeder einzelne für sich.
So kann er die Arbeitsbedingungen für die Kolleg*innen wesentlich verbessern. Dienstpläne oder Überstunden, Fort- und Weiterbildung, der Anspruch auf Homeoffice, Zulagen, Prämien oder Boni, all das sind Beispiele für weitere Themen, um die sich der Betriebsrat kümmert. Er sorgt dafür, dass niemand benachteiligt wird. Im Betrieb ist er ein kompetenter Ansprechpartner für alle Kolleg*innen. Zu ihm können sie mit ihren großen und kleinen Problemen kommen.
Wer wählt den Betriebsrat?
Wahlberechtigt sind alle, die älter als 16 Jahre alt sind und im Betrieb arbeiten, also auch Azubis, befristet Beschäftigte, Teilzeitarbeitnehmer*innen und Aushilfen. Leiharbeitnehmer*innen, die länger als drei Monate im Betrieb sind oder dort mindestens so lange arbeiten sollen, können ebenfalls mit abstimmen. Nicht wahlberechtigt sind leitende Angestellte.
Wer sind die Betriebsratsmitglieder?
Es sind deine Kolleg*innen. Sie haben sich entschieden, für dieses Amt zu kandidieren, weil sie etwas im Betrieb bewegen und für mehr Gerechtigkeit sorgen wollen. Gewählt werden sie dann von der Belegschaft. Da sie im Betrieb arbeiten, kennen sie sich aus mit den Abläufen, aber auch mit den Problemen, die dort akut sind.
Wen wähle ich: eine einzelne Person oder eine Liste?
Das kommt darauf an. In kleineren Betrieben kandidieren Einzelkandidat*innen bei der sogenannten Personenwahl, in Betrieben ab 200 Beschäftigten werden Listen eingereicht. Bei 101 bis 200 Wahlberechtigten in einem Betrieb ist entweder Personen- oder Listenwahl möglich.
Was ist eine Freistellung?
Ab einer Größe von mehr als 200 Beschäftigten besteht Anspruch auf die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds. Diese Person kann sich vollständig um die Belange der Beschäftigten und die Betriebsratsaufgaben kümmern. Auch Teilfreistellungen sind möglich, dann wird die Freistellung auf mehrere Personen aufgeteilt. Wer das ist, entscheidet der Betriebsrat. Je mehr Beschäftigte in dem Betrieb arbeiten, desto höher ist der Freistellungsanspruch. Bei 1.600 Beschäftigten liegt er zum Beispiel bei vier Freistellungen. Geregelt ist das im Betriebsverfassungsgesetz.
Bei uns soll die Wahl bei einer Versammlung stattfinden. Ist das zulässig?
Wenn der Betrieb weniger als 200 wahlberechtigte Mitarbeiter*innen hat, lautet die Antwort ja. Bei weniger als 101 wahlberechtigten Beschäftigten ist es vorgeschrieben. Bei einer Größe von 101 bis 200 wahlberechtigten Beschäftigten können sich Wahlvorstand und Arbeitgeber darüber verständigen, anstelle der Urnenwahl eine Wahlversammlung abzuhalten. Es ist auch möglich, per Briefwahl an der Abstimmung teilzunehmen.
Betriebsrat und Gewerkschaft, was ist da der Unterschied?
Betriebsräte sind allen Beschäftigten verpflichtet, auch wenn sie auf einer ver.di-Liste stehen. So können sie nicht zum Streik aufrufen. Dennoch ist es wichtig, dass ihr Betriebsräte wählt, die auf einer ver.di-Liste stehen. Sie haben eine starke Gewerkschaft im Rücken, werden von ihr unterstützt und können hier nachfragen, wenn sie Rat in Spezialfragenhaben.
Außerdem handeln Gewerkschaften Tarifverträge aus und sorgen für die Vernetzung von Betriebsräten aus verschiedenen Betrieben. Dieser Austausch hilft, wenn anderswo ähnlich gelagerte Probleme auftreten. Gewerkschaften setzen sich zudem auf politischer Ebene für grundlegende Veränderungen im Sinne der Arbeitnehmer*innen ein, sei es im Arbeitsrecht, aber auch in sozialen und politischen Fragen. Aktuell kämpfen sie zum Beispiel gegen die von der Bundesregierung angekündigte Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Denn mögliche 13-Stunden-Arbeitstage statt des heutigen 8-Stunden-Tages betreffen alle. ver.di setzt sich zudem für verbesserte Rechte von Betriebsräten ein.
Wir haben noch keinen Betriebsrat. Was können wir tun?
Wer in einem Betrieb mit mehr als fünf wahlberechtigten Beschäftigten arbeitet, in dem es noch keine Interessenvertretung gibt, kann jederzeit einen Betriebsrat wählen. Zur Vorbereitung wendet euch am besten an die zuständige ver.di-Geschäftsstelle. Dort arbeiten Menschen, die euch dabei helfen, die Wahl rechtssicher abzuhalten. Dann profitiert ihr auch bald von mehr Mitbestimmung in eurem Betrieb.
Mein Arbeitgeber meint, wir brauchen keinen Betriebsrat. Kann er die Wahl verbieten?
Nein, die Verhinderung von Betriebsratswahlen und die Behinderung von Betriebsratsarbeit sind Straftaten. Meldet euch in diesem Fall bei ver.di. Notfalls müssen und können diese Rechte mit Unterstützung von ver.di vor Gericht durchgesetzt werden. Betriebsräte, aber auch die Mitglieder des Wahlvorstands und diejenigen, die für eine Betriebsratswahl kandidieren, genießen übrigens einen besonderen Kündigungsschutz.
Ich bin gewählt worden, kenne mich aber mit Arbeitsrecht und Betriebsverfassung nicht gut aus. Wie hilft mir ver.di?
Betriebsräte haben Anspruch auf Freistellung für Schulungen, bei denen sie das Wissen vermittelt bekommen, das sie für ihre Aufgabe brauchen. ver.di bietet Schulungen an, etwa über Bildungsträger wie ver.di Bildung und Beratung. Ein Blick in das Bildungsportal von ver.di (bildungsportal.verdi.de) zeigt, welche Angebote es gibt. Dort finden auch Mitglieder von Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildenden-, sowie Mitarbeitervertretungen und Personalräte für sie passende Schulungen.
Was ist das Betriebsverfassungsgesetz?
Dieses Gesetz regelt die Grundlagen der Betriebsratsarbeit, seine Rechte und seine Aufgaben.
Was sind ein Gesamt- und ein Konzernbetriebsrat?
Gehört der Betrieb, in dem du arbeitest, zu einer größeren Einheit, können sich auch die Betriebsräte entsprechend zusammenschließen und die Unternehmensstruktur abbilden. Dein Betriebsrat kümmert sich um deine Belange vor Ort, die Ebenen darüber sorgen dafür, dass es durch Vereinbarungen kein Ungleichgewicht zwischen den Unternehmensteilen gibt. Beispiel digitale Transformation: Hier ist es wichtig, dass alle betroffenen Beschäftigten Anspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung haben.
Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung – mir raucht der Kopf…
Die Mitarbeitervertretung kümmert sich in kirchlichen Einrichtungen um die Belange der Beschäftigten. Ihre Mitglieder haben im Vergleich zu Betriebsräten aber weniger Recht. Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sind für die Belange von Auszubildenden und jungen Beschäftigten im Betrieb zuständig, Schwerbehindertenvertretungen (SBV) für Menschen mit Einschränkungen. Personalräte sind das Pendant zu Betriebsräten im öffentlichen Dienst. JAV und SBV werden turnusgemäß im Herbst 2026 gewählt.
Weitere Informationen findest Du hier
Betriebsratswahlen 2026 verdi.de/node/8832
Das ABC zum Betriebsrat kurzlinks.de/mzx2
Informationen des ver.di-Bereichs Mitbestimmung: mitbestimmung.verdi.de
Zahlreiche Materialien zur Betriebsratswahl für ver.di-Mitglieder: meine.verdi.de/know-how/betriebsratswahlen/materialpool-betriebsratswahlen-2026
Bildungsangebote von ver.di bildungsportal.verdi.de