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Die zwei freien Samstage müssen bleibenFoto: ver.di

Was in vielen Branchen selbstverständlich ist, bleibt im Einzelhandel oft die Ausnahme: ein verlässliches Wochenende mit Zeit für Familie, Freunde und Erholung. Stattdessen gehören Samstagsarbeit und flexible Einsatzzeiten für viele Beschäftigte zum Alltag.

In Thüringen gibt es jedoch eine besondere Regelung: Im Ladenöffnungsgesetz ist festgeschrieben, dass Beschäftigten im Einzelhandel zwei freie Samstage im Monat zustehen. Eine kleine Zahl – mit großer Wirkung. Denn sie schafft planbare Freizeit in einem Arbeitsalltag, der häufig von langen Öffnungszeiten, Teilzeitverträgen und wachsender Arbeitsverdichtung geprägt ist.

Die Belastung im Handel ist in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Kundinnen und Kunden erwarten immer längere Öffnungszeiten, gleichzeitig fehlt es vielerorts an Personal. Der Druck landet so oft direkt bei den Beschäftigten. "Für uns ist klar: Der Druck darf nicht allein bei uns Kolleginnen und Kollegen landen. Wir wollen gute Arbeitsbedingungen und kämpfen auch dafür", sagt Annett Eichhorn, Vorsitzende des ver.di-Landesfachbereichsvorstands.

Die zwei freien Samstage sind deshalb mehr als eine arbeitszeitliche Detailregelung. Sie sind ein wichtiger Baustein für Gesundheit, Vereinbarkeit und letztlich auch für die Attraktivität der Branche. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann es sich der Einzelhandel nicht leisten, auf solche Standards zu verzichten.

Dennoch steht die Regelung politisch immer wieder zur Debatte. Kaum eine Regelung wurde so häufig im Thüringer Landtag verhandelt. "Es kann nicht sein, dass wirtschaftliche Interessen immer wieder über die Bedürfnisse der Beschäftigten gestellt werden. Zwei freie Samstage sind das absolute Minimum. Stattdessen hat man in der politischen Debatte mitunter den Eindruck, die Zukunft des Einzelhandels hinge an den zwei freien Samstagen", sagt Matthias Adorf, ver.di-Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Handel.

Umso wichtiger ist, dass es auch Unterstützung aus der Politik gibt. Thüringens Arbeitsministerin Katharina Schenk stellt sich klar hinter die Regelung: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen angemessene Erholungszeiten und Zeit für ihre Familie. Deshalb bin ich dafür, dass diese Thüringer Errungenschaft erhalten bleibt." Die freien Samstage seien ein positives Alleinstellungsmerkmal und könnten dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel spürbar zu verbessern.

Für die Beschäftigten ist die Sache ohnehin klar: Zwei freie Samstage im Monat sind kein Luxus – sondern ein notwendiger Mindeststandard. Einer, der dazu beiträgt, die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel zu verbessern.