Ausgabe 03/2026
Beitragsanpassung
28. Mai 2026
Im Mai 2026 erfolgt bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, die nicht direkt einem Tarifbereich zugeordnet sind, eine Prüfung und Anpassung der Beitragshöhe gemäß dem ab 01.01.2026 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro. Bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag ein Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst. Mitglieder, die ihre Beiträge an uns durch Einzelüberweisung/Dauerauftragszahlung entrichten, bitten wir, gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung ihrer Einzelüberweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.