Ausgabe 03/2026
Fünf Reformen – totale Schieflage

1. Gesundheitsreform
Aktueller Stand – Das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze durchläuft aktuell das parlamentarische Verfahren. Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat ist für den Sommer 2026 geplant, Inkrafttreten der meisten Maßnahmen 2027.
Inhalt – Es soll vor allem gespart werden, 16,3 Milliarden Euro. Die Lasten tragen vor allem Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen: Die Zuzahlungen bei Medikamenten steigen von mindestens 5 auf 7,50 Euro, die Obergrenze von 10 auf 15 Euro – mit jährlicher Anpassung. Das Krankengeld soll von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts gesenkt werden. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen wird ab 2028 eingeschränkt. Pflegeausgaben dürfen künftig nicht stärker steigen als die GKV-Einnahmen, unabhängig vom tatsächlichen Pflegebedarf. Tariferhöhungen für Klinikbeschäftigte werden nur noch begrenzt refinanziert. Der Bundeszuschuss für familienpolitische Leistungen wird um zwei Milliarden Euro pro Jahr gekürzt.
ver.di-Position
„Von einem ausgewogenen Gesamtpaket kann keine Rede sein. Der wichtigste Punkt, die Übernahme der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund, ist nicht vorgesehen. Damit werden den Versicherten Entlastungen von jährlich 12 Milliarden Euro vorenthalten.“ Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender
Die Pflegebudget-Deckelung geht für ver.di gar nicht: Sie würde Kliniken zum Personalabbau zwingen – und damit genau das rückgängig machen, was als zentrale Lehre aus der Corona-Pandemie galt. ver.di fordert stattdessen: Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf Rentenversicherungsniveau, Pflegebudget am Bedarf statt an Finanzkennzahlen ausrichten.
Im Überblick
- 16,3 Mrd. € geplante Einsparungen allein im Jahr 2027
- 5,1 Mrd. € Kürzung der Krankenhausbudgets 2027
- 12 Mrd. € Entlastung, die der Bund den Versicherten vorenthält
- 40 Mrd. € drohendes GKV-Defizit bis 2030 ohne Reform
- Zuzahlungen steigen: bisher 5–10 €, künftig 7,50–15 €
2. Rentenreform
Aktueller Stand – Eine Alterssicherungskommission der Bundesregierung soll ihre Empfehlungen bis Mitte 2026 vorlegen.
Inhalt – Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU, kündigte Anfang Februar 2026 einen „Paradigmenwechsel“. Gesetzliche Rente, private und betriebliche Altersvorsorge sollen neu austariert werden. Laut Medienberichten will die Rentenkommission angeblich empfehlen, das Rentenniveau ab 2031 von 48 auf 46 Prozent zu senken und das Renteneintrittsalter von 67 auf 70 Jahre anzuheben. Bei der staatlich geförderten private Vorsorge entfallen zukünftig Garantien und Verrentungspflicht.
ver.di-Position
„Sollten die Presseveröffentlichungen zu Vorschlägen aus der Rentenkommission zutreffen, dann wäre das alarmierend – sie wären insbesondere eine Bedrohung für die Generation von Erwerbstätigen, die heute in der Mitte ihres Arbeitslebens stehen.“ Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender
Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre wäre nach Einschätzung von ver.di für die meisten Arbeitnehmenden nicht gesund erreichbar. Sie müssten mit Abschlägen früher in Rente. Besonders betroffen wären Menschen in fordernden Berufen – im Gesundheitswesen, im Handel, in der Logistik, Ver- und Entsorgung. Eine Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent würde zudem zu programmierter Altersarmut führen. Private Vorsorge könne das nicht ausgleichen, weil Menschen mit niedrigen Löhnen schlicht keine eigene Vorsorge bezahlen können.
ver.di fordert: Stabilisierung der gesetzlichen Rente, Entlastung der Rentenkasse von versicherungsfremden Leistungen durch höhere Bundesmittel sowie eine betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten mit Arbeitgeberbeteiligung. Der DGB hat eine eigene Rentenkommission gegründet, die an sozial gerechten, nachhaltigen Vorschlägen arbeitet.
Im Überblick
- Rentenniveau: aktuell 48 %, Kommission empfiehlt angeblich Senkung auf 46 % ab 2031
- Renteneintrittsalter: soll langfristig von 67 auf 70 Jahre steigen
- Die Renten in Deutschland sind – auch im internationalen Vergleich – bereits heute erschreckend niedrig
- Derzeit hat nur die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland eine betriebliche Altersvorsorge
3. Reform des Arbeitszeitgesetzes
Aktueller Stand – Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas für Juni 2026 angekündigt.
Inhalt – Die Bundesregierung plant die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten flexiblerer Wochenmodelle. Bislang gilt: 8 Stunden pro Tag sind die Regel, unter bestimmten Bedingungen 10 Stunden erlaubt – bei einer wöchentlichen Obergrenze von 48 Stunden. Die Reform soll diese tägliche Beschränkung aufheben.
Erhalten bleibt lediglich die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Damit wären Arbeitstage von bis zu 13 Stunden täglich möglich und rechtlich zulässig.
ver.di-Position
„Änderungen am Arbeitszeitgesetz sind unnötig und vor allem kontraproduktiv: mehr Krankschreibungen und gesundheitliche Langzeitfolgen, negative Konsequenzen für die Gleichstellung, noch geringere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wären die Folgen.“ Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende
ver.di betont: Der 8-Stunden-Tag ist eine der großen Errungenschaften der Arbeiterbewegung – und ein wissenschaftlich belegter Gesundheitsschutz. Die Gewerkschaften kündigen entschiedenen Widerstand an: „Mit Macht für die Acht!“
Im Überblick
- Geplant: Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden
- Möglich wären dann bis zu 13 Stunden Arbeit am Tag
- 98 % der Beschäftigten lehnen Arbeitstage von mehr als 10 Stunden ab
- (DGB-Umfrage)
- 75 % der Befragten fürchten negative Folgen fürs Familienleben
- Der 8-Stunden-Tag wurde 1919 in Deutschland gesetzlich eingeführt – nach jahrzehntelangem Kampf der Arbeiterbewegung
4. Steuerreform
Aktueller Stand – Konzept in Arbeit, Umsetzung zum 1. Januar 2027 geplant – innerhalb der Koalition noch stark umstritten.
Inhalt – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, SPD, formulierte das Ziel Ende März 2026 so: 95 Prozent der Beschäftigten sollen entlastet werden – „und zwar merklich, mit einigen Hundert Euro im Jahr“. Dem Staat würden dadurch Einnahmen von rund 20 Milliarden Euro entgehen. Bei der Gegenfinanzierung scheiden sich die Koalitionäre: Die SPD will Spitzenverdiener stärker belasten, CDU/CSU lehnen das strikt ab.
ver.di-Position
ver.di begrüßt Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, fordert aber die Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes, eine wirksame Besteuerung großer Erbschaften sowie die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die in Deutschland seit fast 30 Jahren nicht mehr erhoben wird. „Mehreinnahmen durch Steuern von Beziehern hoher Einkommen und Vermögenden zum Tabu zu erklären, ist ein schlechter Trick, um ausgerechnet die Stärksten zu schonen.“ Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender
ver.di verweist auf die dramatische Lage der Kommunen: Bei einem jährlichen Fehlbetrag von mehr als 30 Milliarden Euro seien die geplanten Finanzhilfen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Im Überblick
- 20 Mrd. € Steuerausfälle durch geplante Entlastungen
- 30 Mrd. € jährliches Defizit der deutschen Kommunen
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (Alleinstehende), steuerfrei zur Absicherung des Existenzminimums
- Spitzensteuersatz: 42 %, greift ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Alleinstehende)
- Höchststeuersatz (Reichensteuer): 45 %, greift ab 277.826 € (Alleinstehende)
5. Bürgergeld / Neue Grundsicherung
Aktueller Stand – Konzept in Arbeit, Umsetzung zum 1. Januar 2027 geplant – innerhalb der Koalition noch stark umstritten.
Inhalt – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, SPD, formulierte das Ziel Ende März 2026 so: 95 Prozent der Beschäftigten sollen entlastet werden – „und zwar merklich, mit einigen Hundert Euro im Jahr“. Dem Staat würden dadurch Einnahmen von rund 20 Milliarden Euro entgehen. Bei der Gegenfinanzierung scheiden sich die Koalitionäre: Die SPD will Spitzenverdiener stärker belasten, CDU/CSU lehnen das strikt ab.
ver.di-Position
ver.di begrüßt Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, fordert aber die Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes, eine wirksame Besteuerung großer Erbschaften sowie die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die in Deutschland seit fast 30 Jahren nicht mehr erhoben wird. „Mehreinnahmen durch Steuern von Beziehern hoher Einkommen und Vermögenden zum Tabu zu erklären, ist ein schlechter Trick, um ausgerechnet die Stärksten zu schonen.“ Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender
ver.di verweist auf die dramatische Lage der Kommunen: Bei einem jährlichen Fehlbetrag von mehr als 30 Milliarden Euro seien die geplanten Finanzhilfen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Im Überblick
- 20 Mrd. € Steuerausfälle durch geplante Entlastungen
- 30 Mrd. € jährliches Defizit der deutschen Kommunen
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (Alleinstehende), steuerfrei zur Absicherung des Existenzminimums
- Spitzensteuersatz: 42 %, greift ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Alleinstehende)
- Höchststeuersatz (Reichensteuer): 45 %, greift ab 277.826 € (Alleinstehende)
Zusammenstellung: pewe