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ver.di hat Strafantrag wegen der Behinderung von Betriebsratsarbeit bei Sixt gestelltFoto: Arne Dedert/dpa

Gäbe es einen Preis für Mitbestimmungsfeindlichkeit, der Autoverleiher Sixt wäre einer der Kandidaten: Zum vierten Mal erhielten Kolleg*innen, die in diesem Unternehmen einen Betriebsrat gründen wollten, die fristlose Kündigung. Bereits in Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart hat Sixt so Betriebsräte verhindert. Trotz juristischem Sieg in Düsseldorf, gingen die Beschäftigten freiwillig, ver.di vermutet mit hoher Abfindung. In Frankfurt werden die Klagen noch verhandelt. In Stuttgart war Sixt erfolgreich.

Und nun erneute Kündigungen: Das Betriebsklima in der Flensburger Sixt-Filiale war in den letzten Monaten des Jahres 2025 angespannt. In der Belegschaft wuchs die Überzeugung, dass es Zeit sei für die Gründung eines Betriebsrates. Zwei Mitarbeiterinnen und ein männlicher Kollege erkundigten sich bei ver.di-Sekretär Sirko Hartmann und luden im Februar 2026 per Aushang zur Wahl des Wahlvorstandes ein. Sirko Hartmann sagt: "Ich habe sie über die Formalitäten informiert und aufgezeigt, mit welchen Reaktionen seitens der Unternehmensleitung sie rechnen müssen. Das hat sie aber nicht entmutigt."

Gekündigt

Zwei Tage vor der Versammlung erhielten sie am Arbeitsplatz Besuch vom Filialleiter. Er erklärte ihnen, dass ihr Vorhaben die Existenz der Flensburger Filiale und anderer Filialen im Bundesland gefährde. Eine Kollegin war zu dem Zeitpunkt im Krankenstand. Sie und die beiden anderen erhielten die fristlose Kündigung per Post nach Hause. Eine Begründung wurde in der Kündigung nicht gegeben. Damit waren sie keine Arbeitnehmer*innen mehr bei Sixt, hätten also auch nicht zur Wahl stehen können. Die Wahlversammlung war damit hinfällig.

ver.di unterstützt die Kündigungsschutzklage – die Gütetermine haben am 31. März und 17. April 2026 stattgefunden. Dort war zu hören, die Begründung für die Kündigungen sei in zwei Fällen "Provisionserschleichung" und im dritten Fall Formfehler bei einer Autoverleihung vor einem Jahr. Konkret dokumentiert sind diese Vorwürfe allerdings nicht. Die Richterinnen haben einen Vergleich vorgeschlagen, aber die drei Kolleg*innen möchten ihre Arbeitsstelle behalten und auch nach wie vor einen Betriebsrat gründen. Sixt hat nun bis zu den Kammerterminen Anfang August und Anfang September 2026 Zeit, die Vorwürfe zu belegen.

Verhindert

Die Flensburger Initator*innen hatten die Artikel in ver.di publik über die früheren Konflikte in Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart in den Jahren 2021 und 2024 gelesen und mit dem Düsseldorfer ver.di-Sekretär Özay Tarim Kontakt aufgenommen. Der Konflikt in Flensburg hat ihn nicht überrascht: "Sixt hat in Flensburg nach dem bekannten Muster reagiert: Sobald in der Belegschaft eine Initiative zur Betriebsratsgründung bekannt wird, erhalten die Initiator*innen die fristlose Kündigung."

Sixt-Gründer Erich Sixt hatte bereits im Jahr 2005 in einem Handelsblatt-Interview klar geäußert, dass er "grundsätzlich" nichts von Betriebsräten halte. Özay Tarim: "Die Abwehr aller gesetzlich verbrieften Mitbestimmungsrechte der Belegschaft gehört ganz einfach zur Unternehmensphilosophie von Sixt." Bislang ist es dem Autoverleiher mit massiver Einschüchterung und fristlosen Kündigungen auch gelungen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.

Nach Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz ist die Behinderung von Betriebsratsarbeit eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt wird. Sirko Hartmann betont: "Das gesetzwidrige Vorgehen von Sixt muss endlich Folgen haben. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Unternehmen, das nach außen mit selbstbewussten Werbekampagnen auftritt, intern gegen die grundlegenden Rechte seiner Beschäftigten vorgeht." Deshalb hat ver.di am 19. März 2026 Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Flensburg gestellt.

Hängen gelassen

Der ehemalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen am 16. Januar 2022 versprochen: "Viele trauen sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen. Künftig wird es deshalb schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat. Sie muss dann Ermittlungen aufnehmen. Das Gesetz werden wir entsprechend ändern."

Sirko Hartmann und Özay Tarim sind sich einig, dass die demokratische Mitbestimmung verteidigt werden muss. Aber die Bundesregierung habe die Beschäftigten hängen gelassen. Den starken Worten seien keine Taten gefolgt. Sie erinnern an Willy Brandts Worte aus dem Jahre 1969: "Wir wollen mehr Demokratie wagen."