Gesetzentwurf für neues Dienstrecht schlechter als Vereinbarungen von 2004

Auf "neue Wege im öffentlichen Dienst" hatten der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Peter Heesen, sich in ihrem Eckpunktepapier von Oktober 2004 verständigt. Es sollte Grundlage sein für ein modernes Dienstrecht mit leistungsorientierter Besoldung für Bundesbeamte. Schilys Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) ist vom gemeinsamen Ziel abgerückt: Der Entwurf seines Ministeriums für ein "Dienstrechtsneuordnungsgesetz" beschränkt die Leistungsbezahlung auf 0,3 Prozent der Jahresbezüge aller Beamten und Soldaten der Besoldungsordnung A. Den Tarifbeschäftigten hingegen steht von 2007 an ein Leistungsentgelt von einem Prozent zu. Dass überhaupt nur 15 Prozent der Beamtinnen und Beamten eines Dienstherrn eine Leistungsprämie erhalten sollen, widerspricht ebenfalls den Regelungen für die anderen Beschäftigten.

Statusgruppen zementiert

Der Entwurf mutet den Dienststellen zu, die Leistung des Personals mit zweierlei Maß zu bewerten. Dadurch würden nicht nur die Unterschiede zwischen den Statusgruppen zementiert, sondern zugleich auch dauerhaft und höchst bürokratisch zwei unterschiedliche Systeme parallel betrieben: ein von Personalräten mitbestimmtes Verfahren und die freihändige Vergabe von Steuermitteln "nach Gutsherrenart". Zwar enthält der Entwurf auch einige positive Elemente - zum Beispiel den Einbau von Sonderzahlungen ins Grundgehalt und einen "monatlichen Kinderzuschlag" von 50 Euro für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern. Doch fällt er insgesamt weit zurück hinter die Absprachen von 2004.

Nicht zuletzt die auf 67 Jahre erhöhte Regelaltersgrenze lehnen die Gewerkschaften ab. Am 5. März werden sie ihre Position in das Beteiligungsgespräch beim Bundesinnenminister einbringen. Das Bundeskabinett will am 21. März über den Gesetzentwurf entscheiden. Noch im Frühjahr 2007 soll der Entwurf dem Parlament vorgelegt werden.HERMANN SCHMID