Tarifbindung nach Beschäftigten 1998 - 2015

Es ist eine sperriges Wort: Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Das bedeutet, dass das Bundesarbeitsministerium die Wirkung von Tarifverträgen auf Arbeitnehmer/innen und Betriebe einer Branche ausdehnen kann, für die sie bislang nicht gegolten hat. Dann fallen auch sie unter den Schutz der Tarifbindung - und das bringt gewichtige Vorteile: mehr Sicherheit bei den Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit, höhere Löhne und meist ein deutliches Plus bei der Zahl der Urlaubstage und den Jahressonderzahlungen wie etwa dem Urlaubsgeld. Beantragt werden kann die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nur von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam.

Doch in den vergangenen Jahren hat die Tarifbindung stark abgenommen. "Die fortschreitende Erosion der Tarifbindung hat seit den 1990er Jahren für 40 Prozent der Arbeitnehmer zu Reallohnverlusten geführt", sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Als gravierendes Beispiel nennt er den Einzelhandel. Hier arbeiten mittlerweile sogar nur noch 30 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden. "Deswegen müssen wir alles dafür tun, das Tarifsystem zu stabilisieren und zu stärken." Das benennt der ver.di-Vorsitzende unter dem Stichwort "Neue Sicherheit der Arbeit" als eine der wichtigen Anforderungen an die neue Bundesregierung.