Vortrag/Diskussion

Thema: Demokratisierung von Technik ohne Wirtschaftsdemokratie? Die Vortragenden skizzieren die Möglichkeiten einer sozialen Gestaltung der Digitalisierung zwischen Wirtschaftsdemokratie und "mitbestimmtem Algorithmus" und stellen sie zur Diskussion.

Wann: Dienstag, 29. Juni 2021, 18 Uhr bis 19.30 Uhr, Online-Veranstaltung. Referenten: Welf Schröter (Forum Soziale Technikgestaltung und Zeitschrift "Latenz") und Philipp Frey (Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse; Zentrum Emanzipatorische Technikforschung); Moderation: Alexander Schlager (Rosa Luxemburg-Stiftung Baden-Württemberg).

Anmeldung: bis 27. Juni 2021 unter bildung.s@verdi.de oder postalisch an ver.di-Bezirk Stuttgart, Bildung, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart. Ohne Gebühr.

Social Media

Praxis-Workshop: Mehr Reichweite auf Instagram. Professionelle Tipps und Tricks für die Öffentlichkeitsarbeit. Wann: Montag, 5. Juli, 18 bis 20 Uhr; Online-Veranstaltung

Referenten: Studio Aufbruch

Anmeldung: Bis 1. Juli 2021. unter bildung.s@verdi.de. Auch für Gewerkschaften ist dieses Medium nicht mehr wegzudenken.

Du übst die grundsätzliche Funktionsweise, Tricks und Kniffe und wie du die Reichweite deines Kanals boosten kannst. Angefangen bei der Wahl von Hashtags über Storytelling mit Instagram-Storys, App-Tipps bis hin zur Interaktion mit den Followern. Was du für den Workshop brauchst? Ein Smartphone und einen Instagram-Account. Es gibt auch die Möglichkeit, auf einem kleinen, privat gestellten Account zu üben.

Seminare

Infos zu den Seminaren von ver.di GPB auf der Homepage des Landesbezirks: bawue.verdi.de/service/bildung

Bildungszeitgesetz

Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ändert sich zum 1. Juli 2021: Am 3. Februar 2021 hat der Landtag Baden-Württemberg eine Gesetzesänderung des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg beschlossen. Das Wichtigste:

Der Freistellungsantrag muss ab diesem Zeitpunkt beim Arbeitgeber bereits 9 Wochen statt 8 Wochen im Voraus eingereicht werden.

Es wird eine Schiedsstelle (bestehend aus beiden Sozialpartnern und einem Vorsitz vom Regierungspräsidium) eingerichtet, die von Beschäftigten sowie Arbeitgebern angerufen werden kann, wenn Uneinigkeit über ein Bildungsangebot besteht.

Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen nach Eingang des Freistellungsantrags über den Antrag entscheiden.

Die Einreichung der Teilnahmebestätigung muss künftig spätestens 8 Wochen nach dem Seminar erfolgen, ansonsten kann die Freistellung aberkannt werden.

Bei der Zählung der Beschäftigtenanzahl im Betrieb werden Teilzeitbeschäftigte nur anteilig berechnet.

Es wird verpflichtende Standardformulare vom Land geben.