Die Hartnäckigkeit der Beschäftigten hat sich gelohnt: Beim dritten Anlauf klappte es mit der Wahl eines Wahlvorstandes für die Betriebsratswahlen bei der Malta Air Limited, 100-prozentige Tochter der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, am Standort des Flughafens BER. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin vom 22. Februar konnte am 7. März der Wahlvorstand gewählt werden.

Zuvor hatte Malta Air alles unternommen, um die Vorbereitung einer Betriebsratswahl zu verhindern (ver.di publik 1_23 berichtete). So wurde vorgegeben, dass die Ryanair-Tochter nicht unter das deutsche Betriebsverfassungsgesetz falle oder dass die Ankündigung der Wahl des Wahlvorstandes zu kurzfristig eingegangen sei. Nachdem bereits das Arbeitsgericht Cottbus der vom Arbeitgeber beantragten einstweiligen Verfügung gegen die Wahl nicht stattgegeben hatte, entschied das LAG genauso.

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Foto: Dalberto/alamy/mauritius images

Pilot Standort Berlin

Malta Air Limited wurde 2019 gegründet und ist mittlerweile an 37 Standorten in Europa und sieben in Deutschland vertreten. Die Entlohnung ist schlecht. Das Unternehmen hält trotz Milliardengewinnen an den während der Corona-Pandemie gesenkten Entgeltsätzen fest, die anschließend nur auf das Niveau von 2020 zurückgehen sollen – unter der in der Branche üblichen Bezahlung. Doch es ist nicht nur die Bezahlung. Die Beschäftigten haben Probleme mit Urlaubsanträgen, Krankschreibungen, falschen Gehaltsabrechnungen und vielem mehr. Das soll sich mit einem Betriebsrat für die rund 100 Pilot*innen und 200 Flugbegleiter*innen am Standort Berlin nun ändern.

"Anfang März ist außerdem der Manteltarifvertrag ohne Nachwirkung ausgelaufen", sagt die zuständige ver.di-Sekretärin Antje Dieterich. "Die Blockadehaltung der Arbeitgeberseite in den Verhandlungen ist für die Beschäftigten frustrierend. Wir sehen aber, dass der Erfolg der Berliner Kolleg*innen bei den Betriebsratswahlen von vielen als positives Zeichen gesehen wird." Bereits der erste Manteltarifvertrag wurde mit ver.di erkämpft, was sehr gut bei den Kolleg*innen ankam.

"Wir brauchen dringend einen Betriebsrat", erklärt eine Flugbegleiterin, die anonym bleiben möchte. Sie ist – wie viele aus ihrer Berufsgruppe – bei ver.di organisiert, während die meisten Pilot*innen Mitglied der Vereinigung Cockpit sind. "Aber alle ziehen bei diesem Thema organisationsübergreifend an einem Strang", berichtet Antje Dieterich. Nach der Wahl des Wahlvorstandes könnten frühestens sechs Wochen später die Betriebsratswahlen stattfinden. Allerdings gehen alle Beteiligten davon aus, dass Malta Air dagegen intervenieren wird. Einmal mehr werde ver.di wohl auch die Wahlen gerichtlich durchsetzen müssen, vermutet die Gewerkschaftssekretärin. Unendlich verzögern lassen sich die Abläufe aber nicht. Spätestens zehn Wochen nach der Bestimmung des Wahlvorstandes muss der Betriebsrat gewählt werden. Das wäre dann Mitte Mai.

Gudrun Giese