Ausgabe 04/2007
Nur bei echter Wahlmöglichkeit
Arbeiten bis 67? Damit das funktioniert, muss sich auf dem Arbeitsmarkt vieles ändern
Die Rente mit 67 ist beschlossene Sache. Trotz der Proteste der Gewerkschaften haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt. ver.di lehnt die Verlängerung der Lebensarbeitszeit aus gutem Grund immer noch ab. Schon heute sei es für viele nicht möglich, bis 65 zu arbeiten, kritisiert Judith Kerschbaumer. Sie leitet beim ver.di-Bundesvorstand den Bereich Sozial- und Gesundheitspolitik.
"Wir müssen jetzt verstärkt über altersgerechtes Arbeiten reden", fordert Kerschbaumer. Die Initiative 50plus, die Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) ins Leben gerufen hat, sei ein Schritt in die richtige Richtung - aber lange nicht ausreichend. "Erst wenn Ältere eine faire Chance haben, bis zum Eintritt in die Rente erwerbstätig sein zu können, könnte über ein Anheben des Renteneintrittsalters nachgedacht werden", sagt die Gewerkschafterin. Das Rentenniveau dürfe nicht weiter abgesenkt werden. Sonst sei mehr Altersarmut die Folge.
Mehr Flexibilisierung
Kerschbaumer schlägt vor, den Übergang von der Erwerbs- in die Rentenphase stärker zu flexibilisieren. Denkbar seien beispielsweise ein vereinfachter Teilrentenbezug, die Abschaffung oder Vereinfachung der Hinzuverdienstregelung, Lebensarbeitszeitkonten oder Kombinationsmodelle zum "gleitenden Berufsausstieg." Weiteres wichtiges Element ist ihrer Meinung nach die Altersteilzeit.
Die Möglichkeit, vorzeitig oder gleitend sozial abgefedert in den Ruhestand zu gehen, erfreut sich großer Beliebtheit. ver.di setzt sich dafür ein, dass solche Verträge auch nach 2009 abgeschlossen werden können. Die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit soll mit sozialpolitisch sinnvollen Zielen verbunden sein, fordert Kerschbaumer. Dazu zählt sie beschäftigungswirksame Maßnahmen, beschäftigungssichernde Maßnahmen für Ältere und Leistungsgeminderte, einen Übergang in eine ungeminderte Altersrente oder die so genannte echte Altersteilzeit in Form der gleichmäßigen Reduzierung der Arbeitszeit.
Insbesondere wundert sich die Expertin, dass sich die Arbeitgeber gegen eine Verlängerung der Altersteilzeit wehren. "Die wollen die Mindestaufstockung reduzieren", glaubt die Rentenexpertin. Das Gehalt muss vom Arbeitgeber auf 70 Prozent, die Beiträge zur Rentenversicherung auf 80 bzw. 90 Prozent aufgestockt werden. "Es kann nicht die Alternative sein, zwischen schlechter Altersteilzeit oder Arbeitslosengeld II zu wählen", sagt Kerschbaumer. Zumindest nicht, wenn man ernsthaft daran interessiert ist, dass die Beschäftigten eine echte Wahlmöglichkeit haben. hla