Ausgabe 11/2007
Mutter besteht auf ihr Recht
Von Hermann Abmayr |Nach der Elternzeit will Eliane Weimann Teilzeit arbeiten. Aber ihr Arbeitgeber lässt sie nicht so, wie sie es wünscht. Mittlerweile droht er ihr mit Kündigung. Der Fall liegt vor dem Arbeitsgericht
Eliane Weimann kämpft um ihren Arbeitsplatz
Die Kreditsachbearbeiterin Eliane Weimann hat nach der Elternzeit versucht, ihren gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit durchzusetzen. Mittlerweile kämpft sie gegen die dritte Kündigung. "Das ist kein Einzelfall", sagt Christina Frank von ver.di Stuttgart. "Immer wieder melden sich bei mir Mütter, die nach der Elternzeit aus ihrem Unternehmen gedrängt werden."
Eliane Weimann hatte 16 Jahre lang bei der Stuttgarter Volksbank ohne Beanstandungen gearbeitet, zuletzt in der Kreditabteilung für Firmenkunden. Dann, 2002, kam das lange ersehnte Kind zur Welt. Nach drei Jahren Elternzeit wollte die Mutter - abgestimmt auf die Kindergartenzeit ihres Sohnes - zunächst halbtags arbeiten. Doch die Bank bot ihr nur drei volle Tage.
Tagesmutter musste einspringen
Weimann versuchte deshalb, ihren Teilzeitplan mit einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Sie scheiterte aber, da keine Dringlichkeit vorgelegen habe. So musste die Mutter des damals dreijährigen Yves wieder voll arbeiten. Ihren Sohn ließ sie von einer Tagesmutter betreuen.
Doch die Bank versetzte Weimann in den Service-Bereich, wo die Betriebswirtin unter anderem Briefe einkuvertieren musste. Dagegen wehrte sie sich mit einer Versetzungsklage. Folge: die erste Kündigung, weil das Vertrauensverhältnis gestört sei. Der Stuttgarter Volksbankchef Rainer Kattinger begründete dies im Sommer so: "Wenn jemand zweimal vor Gericht gegen den Arbeitgeber prozessiert, dann müssen sie ihn kündigen."
Erst nachdem Eliane Weimann ihre Versetzungsklage und den ersten Kündigungsschutzprozess gewonnen hatte, durfte sie wieder in der Kreditabteilung arbeiten - so wie es ihr Arbeitsvertrag vorsieht. Doch die Bank legte gegen das Kündigungsurteil Berufung ein und schickte Weimann parallel dazu die zweite Kündigung, diesmal betriebsbedingt. Vier Monate später wurde sie von der Arbeit freigestellt.
Da sie nach ihrer Kandidatur bei der Schwerbehindertenwahl laut Gesetz einen sechsmonatigen Kündigungsschutz hatte, zog die Bank zwei Tage vor dem Kammertermin beim Arbeitsgericht die zweite Kündigung zurück und verfasste den dritten "blauen Brief". Wiederum sollte die Bankangestellte aus betriebsbedingten Gründen gehen. Der Hintergrund diesmal: Die Entlassung von 49 Beschäftigten nach einer Fusion im Herbst 2006.
Für Christina Frank von ver.di Stuttgart ein klarer Fall: "Eliane kam nur deshalb auf die Liste, weil sie es gewagt hatte, für ihre Rechte einzutreten." Die Bank wolle ein Exempel statuieren. Doch Eliane Weimann ist kämpferisch. Sie ist vor zwei Jahren ver.di beigetreten und bestand auch beim dritten Gütetermin auf einem Urteil: "Ich brauche meinen Arbeitsplatz und keine Abfindung", sagt sie. "Wir leben doch in einem Rechtsstaat, und das Recht gilt auch für die Stuttgarter Bank." Der Kampf habe sie zwar immer wieder an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht, auch die Familie habe darunter gelitten, doch sie habe "einen starken Willen", und die Unterstützung durch ver.di sei prima.
Jetzt muss sie wieder vor Gericht gehen
Am 6. Dezember (Beginn: 9 Uhr 30) wird das Stuttgarter Arbeitsgericht voraussichtlich über die Rechtmäßigkeit der dritten Kündigung urteilen. Entscheidend dürften dabei die Kriterien für die Sozialauswahl bei der Entlassungswelle im Vorjahr sein, die die Bank beim Gütetermin aber nicht offen legen wollte.
"Dann wird sich der Nebel endlich lichten", sagt Frank Fabian, der Anwalt von Eliane Weimann. Und Christina Franke ist sich fast sicher, "dass die Kollegin den Prozess gewinnen wird". Das, so die ver.di-Sekretärin, wäre ein Signal für die vielen anderen Mütter, "die nach der Elternzeit aus ihrem Job gemobbt werden".