Der große Unterschied

Hans-Werner Sinn

"Mit etwas mehr Ungerechtigkeit lebt es sich besser"

HANS-WERNER SINN bekämpft den Mindestlohn

Beruf: Ökonom

Alter: 60 Jahre

Arbeitsplatz: u.a. seit 24 Jahren am Lehrstuhl für Nationalökonomie der Ludwig-Maximilians-Universität München und im Aufsichtsrat der HypoVereinsbank

Familienstand: verheiratet, 3 Kinder

Sockeleinkommen: 65,10 € Stundenlohn (hinzu kommen u.a. Bezüge als Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo), Honorarprofessor und aus Beratertätigkeiten)


Barbara Seiler

"7,50 Euro wären schon ein Lichtblick, aber gerecht ist das auch noch nicht"

BARBARA SEILER braucht den Mindestlohn

Beruf: Friseurin

Alter: 62 Jahre

Arbeitsplatz: seit 30 Jahren im Astoria Salon International, Leipzig, 45 Berufsjahre

Familienstand: geschieden, 1 Kind

Einkommen: 5,16 € Stundenlohn


"Ein wichtiger Tag für die Durchsetzung von Mindestlöhnen in Deutschland", sagte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil am 31. März. Sein Gegenspieler von der anderen Regierungspartei, Ronald Pofalla (CDU), sieht diesen Tag ganz anders: "Monatelang hat die SPD behauptet, ganz Deutschland fordert einen Mindestlohn. Jetzt wird klar, das war eine der fatalsten Fehleinschätzungen der Sozialdemokraten in den letzten Jahren."

Bis zum 31. März konnten Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam einen Antrag auf die Aufnahme in das Entsendegesetz stellen. Damit können ihre Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden - und so für ihre Branche eine untere Lohngrenze ziehen. Bisher gelten Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz für 1,8 Millionen Beschäftigte im Baugewerbe, Gebäudereinigung und Briefdienst- leistungen. Bis zum Stichtag haben die Aufnahme nun acht weitere Branchen für 1,57 Millionen Beschäftige beantragt, darunter die Zeitarbeit, Pflegedienste, das Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft und die Weiterbildung.

Der große Unterschied in der Bewertung der beiden Politiker passt zu dem monatelangen Gezerre der Koalitio- näre um den Mindestlohn. Schon die Einigung, einen Mindestlohn über das Entsendegesetz herbeizuführen, ist ein Kompromiss. Dabei müsste ein gesetzlicher Mindestlohn beiden Parteien nur Recht sein: "Menschen für Hungerlöhne arbeiten zu lassen, entspricht nicht dem christlichen Menschenbild und ist mit der sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar", sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Experten schätzen, dass mindestens 6,6 Millionen Deutsche (rund 22 Prozent) im Niedriglohnsektor arbeiten. Dennoch forderten Mitte März sieben Wirtschaftsprofessoren, darunter Hans-Werner Sinn, die Bundesregierung auf, keine Mindestlöhne einzuführen (siehe Seite 10). Das bedeutet für Geringerverdiener weiter Stundenlöhne, die teilweise deutlich unter dem von den Gewerkschaften geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro liegen. Schon jetzt sind die Schwierigkeiten bei der Anwendung des Entsendegesetzes deutlich.

Beispiel Wach- und Sicherheitsdienste: Der von ver.di vorgeschlagene Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde war dem Arbeitgeberverband zu hoch. 5,75 Euro wollten sie stattdessen. Als ver.di sich weigerte, strebten die Arbeitgeber eine Einigung mit der Klein-"Gewerkschaft" GÖD an.

Beispiel Zeitarbeit: Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit hat gemeinsam mit den beiden großen Arbeitgeberverbänden die Aufnahme in das Entsendegesetz beantragt. Ein anderer Arbeitgeberverband verweist auf seinen Tarifvertrag mit Christlichen Gewerkschaften. Hier liegen die Stundenlöhne niedriger als beim DGB. Deswegen will die CDU verhindern, dass der mit dem DGB abgeschlossene Vertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird.

Beispiel Justiz: Das Verwaltungsgericht Berlin hat Mitte März entschieden, das Bundesarbeitsministerium habe seine Befugnisse überschritten, als es den Mindestlohn für Briefzusteller/innen für allgemeinverbindlich erklärte (ver.di PUBLIK berichtete). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Klarheit kann da nur ein gesetzlicher Mindestlohn für alle schaffen. Er würde bundesweit für alle Branchen gelten und rechtlich eindeutige Bedingungen festlegen, an denen sich kein Arbeitgeber vorbeimogeln kann. Vor allen Dingen würde er Millionen von Niedriglohn-Beschäftigten ein würdigeres Leben ermöglichen.

Hintergrund Seite 11