Mit einem Versammlungsgesetz öffnet Bayern der Willkür Tür und Tor

München | Die bayerische Landesregierung will die Versammlungsfreiheit einschränken. Nach einem vorliegenden Entwurf eines Versammlungsgesetzes müssen beispielsweise die persönlichen Daten von Versammlungsleitern und Ordnern künftig auf Verlangen dem Kreisverwaltungsreferat vorgelegt werden. Sind sie aus Sicht der Behörde ungeeignet oder unzuverlässig, können sie abgelehnt werden. Die Polizei hat das Recht, Videoaufnahmen zu machen. Außerdem muss den Beamten in einer Versammlung ein angemessener Platz eingeräumt werden.

Viele unklare Formulierungen schaffen breite Auslegungsmöglichkeiten zulasten von Versammlungsteilnehmern und Veranstaltern, kritisieren Gegner des neuen Gesetzes. Daher hat sich in Bayern ein breites Bündnis von politischen Parteien, Organisationen, Initiativen und Gewerkschaften gebildet. Mit einer Kampagne verstärken sie jetzt den Protest gegen die Pläne der bayerischen Landesregierung.

Rettet die Grundrechte

ver.di München veranstaltet regelmäßige Arbeitstreffen unter dem Motto "Rettet die Grundrechte - Gegen den Notstand der Republik". Bei einer Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf wurde der DGB Bayern als einer der Betroffenen nicht gehört. "Das Versammlungsgesetz soll die Protestmöglichkeiten der Gewerkschaften eindämmen und die Ausübung des Streikrechts erschweren, deshalb ist es in der CSU-Logik schlüssig, wenn sie die Gewerkschaften dazu erst gar nicht anhört", kritisiert Heinrich Birner, Geschäftsführer bei ver.di München. Die Gewerkschaften befürchten darüber hinaus, dass auch nicht-öffentliche Versammlungen, wie Streikversammlungen, von dem neuen Gesetz betroffen sein können. Der Willkür solle mit dem neuen Gesetz Tür und Tor geöffnet werden, heißt es folglich in einem Aufruf des Bündnisses.

Bayern ist das erste Bundesland, das den Entwurf eines eigenen Versammlungsgesetzes vorgelegt hat. Das Versammlungsrecht ist erst durch die Föderalismusreform Teil der Ländergesetzgebung geworden. Noch vor der Sommerpause soll der Gesetzentwurf im Landtag beraten werden.

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