Ausgabe 06/2008-07
Bei Fahrten und Transporten
Hilfe und Schutz durch die "Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung für Verkehrsteilnehmer"
In Ballungszentren mit großem Verkehrsaufkommen wie der Region München ist das Fahren und Transportieren mit einer besonderen Fülle von Gefahren verbunden. Aber nicht nur im Straßenverkehr bergen diese Tätigkeiten für einen Großteil der arbeitenden Menschen Tag für Tag beachtliche berufliche Risiken.
Ist beim Fahren oder Transportieren einmal etwas passiert, wird abhängig Beschäftigen nicht selten von Arbeitgebern mit Regressforderungen gedroht oder sie werden in Regress genommen. Hilfe und Unterstützung sind rar, wenn etwa ein Arbeitgeber bei nachgewiesener Fahrlässigkeit Schadensersatz fordert. Hierfür ist ein besonderer Schutz notwendig.
Diesen bietet die "Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung für Verkehrsteilnehmer" GUV/FAKULTA allen Mitgliedern von ver.di. Das reicht von der Schadensersatzbeihilfe bei Regress durch den Arbeitgeber bis zum Rechtsschutz in Strafverfahren. Rechtsschutz gibt es auch für die Durchsetzung eigener Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Und außerdem Hilfe bei wirtschaftlicher Notlage bis hin zur Unterstützung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Hier die Leistungen, die für einen Beitrag von 18 Euro pro Jahr angeboten werden, im Überblick:
- Schadensersatzbeihilfe bei arbeits- oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber/Dienstherrn
- Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadensfalles
- Rechtsschutz in Strafverfahren nach einem Verkehrsvergehen
- Rechtsschutz zur Durchsetzung eigener Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz
- Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt nach einem Verkehrsunfall (bei Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden Dauer 100 Euro; ab dem dritten Krankenhaustag 5 Euro bis höchstens insgesamt 200 Euro)
- Unterstützung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Verkehrsunfalls: einmaliger Betrag von 2500 Euro
- Unterstützung bei Haft nach Verkehrsvergehen (für den Ehegatten je Tag 13 Euro, für jedes Kind, für das im Sinne des Gesetzes Kindergeld gewährt wird, je Tag 5 Euro)
- Unterstützung der Hinterbliebenen nach Verkehrsunfalltod des GUV/FAKULTA-Mitglieds: einmaliger Betrag 2500 Euro
Der Schutz der GUV/FAKULTA gilt bei beruflichen Fahrten und Transporten, auf dem Weg zur Arbeit und auch bei Fahrten zu Gewerkschaftsveranstaltungen. Ein Service, der nicht nur für abhängig Beschäftigte, sondern auch für gewerkschaftlich organisierte Freiberufler, bei denen Fahren und Transportieren zur Arbeit gehört, von Interesse ist.MATTHIAS KNÜTTEL
Weitere Infos: GUV/FAKULTA, Ruhrstr. 11, 71636 Ludwigsburg, Tel. 0180/122 4422, www.guv-fakulta.de, oder bei ver.di München/FB 10, Matthias Knüttel, Tel. 089/59977-7100