Das Personalvertretungsgesetz in Sachsen

Es ist noch immer nicht geschafft: Das sächsische Personalvertretungsgesetz wurde nicht novelliert. Und so bleibt es vorerst eines der schlechtesten in Deutschland. Gerade zur Begleitung der Verwaltungsreform wäre eine Mitbestimmung der Personalräte erforderlich gewesen. Der Personalübergang klappte nicht, auch die Datenströme gerieten ins Stocken.

Parteien eingeladen

Die ver.di-Personalräte der Landratsämter und der kreisfreien Städte hatten sich im Juli im Sächsischen Landtag in Dresden mit Vertretern der Fraktionen der Grünen, der Linken und der SPD getroffen, um mit ihnen über die Umsetzung der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform sowie über den Stand der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes zu diskutieren. Die CDU war der Einladung nicht gefolgt.

Gerade die Verwaltungsreformen führten den Gewerkschaftern und Personalräten erneut vor Augen, wie gering in Sachsen ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten sind. Im Gespräch erläuterten sie den Landespolitikern ihren Standpunkt und was sie sich von einer Novellierung erhoffen: aktive Mitbestimmung, Einbeziehung der Beschäftigten. Seit die CDU vor 15 Jahren das Personalvertretungsrecht verabschiedet hat, ist es immer wieder verändert worden. Die Rechte der Beschäftigten wurden sukzessive eingeschränkt. Ein Mindestmaß an Mitbestimmung mussten die Gerichte durchsetzen.

Jetzt muss neu verhandelt werden

Vor der letzten Sommerpause wurde ein Entwurf der Linken abgelehnt. Die SPD sieht eine Novelle des Gesetzes als ein Hauptanliegen - ist aber im Koalitionszwang. Die CDU hat den Konsens aufgekündigt, obwohl ihr der Entwurf der SPD schon als Kompromiss entgegenkam. Jetzt wird neu verhandelt. Aber eines hat die CDU schon mal erreicht: die Verwaltungsreform ging ohne Mitbestimmung durch.

Vertreter der SPD, Grünen und Linken beklagen auch die mangelhafte Debattenkultur im Ausschuss. Die SPD will die Verhandlungen wieder zügig angehen. Ihre Schwerpunkte in den Verhandlungen sind Mitbestimmung bei Kündigungen und bei Sachfragen, Verbesserung der Ausstattung der Personalräte und eine besser geregelte Freistellung.

Die unterschiedlichen Entwürfe können auf den Internetseiten der jeweiligen Fraktionen eingesehen werden.

BTR