ÖFFENTLICHER DIENST

Große Zustimmung zum Tarifabschluss

BERLIN | 76,5 Prozent der ver.di-Mitglieder in Berlins öffentlichem Dienst billigten in der Urabstimmung das Tarifergebnis vom 12. November. So erhalten nun alle Beschäftigten ab Juni 2009 einen Sockelbetrag von 65 Euro pro Monat. Zwar lasse dieser Abschluss berechtigte Wünsche offen, sagte ver.di-Verhandlungsführerin Astrid Westhoff. Doch habe der Senat wegen des Arbeitskampfes seine starre Haltung aufgeben müssen. Nun fordert ver.di, das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamt/innen zu übertragen. Unterschriften dafür werden am 6. Januar 2009 dem Berliner Innensenator Ehrhart Körting überreicht.


LANDESKIRCHE NIEDERSACHSEN

Mehr Geld für Beschäftigte

HANNOVER | Mehr als 25000 Beschäftigte der Kirche in Niedersachsen freuen sich über eine Arbeitszeitverkürzung, mehr Geld und die Gleichstellung mit den Landesbeschäftigten. Ab Januar 2009 gilt in den Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg ein neues kirchliches Tarifrecht, das dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen (TV-L) entspricht. Einmalzahlungen nach dem TV-L in Höhe von 910, 610 und 210 Euro - je nach Entgeltgruppe - erfolgten bereits im Sommer, ebenso wurde die 2,9-prozentige Lohnerhöhung in zwei Sonderzahlungen überwiesen. Ab Januar wird dann die Tarifsteigerung von 2,9 Prozent nach der Eingruppierungstabelle ausbezahlt. Die Arbeitszeit bleibt bei 38,5 Stunden. Das gilt ab Januar 2009 auch für Beschäftigte mit einem 40-Stunden- Vertrag.


TAGESZEITUNGEN

Flucht in die Vergangenheit

FRANKFURT | Was eigentlich unter Verschluss gehalten werden sollte, ist nun heraus: Die beiden zum Madsack-Konzern gehörenden hessischen Tageszeitungen Oberhessische Presse (OP, Marburg) und Waldeckische Landeszeitung (Korbach) sind seit Anfang des Jahres in die OT-Mitgliedschaft des Hessischen Verlegerverbandes gewechselt, sind also ohne Tarifbindung. Anfang November nun hatte die Geschäftsleitung der Marburger OP zu einer Mitarbeiterversammlung eingeladen. Dort wurde deutlich, dass man keine Verhandlungen mit ver.di führen möchte. Vielmehr trage man sich mit der Vorstellung, Mitarbeiterausschüsse einzurichten. Doch was die Geschäftsleitung als modern ausgibt, ist eine Flucht in die Vergangenheit vorgewerkschaftlicher Zeit. Anfang Dezember, zur Konzernbetriebsratssitzung in Hannover, wollen die Betriebsräte beider Zeitungen eine Unterschriftensammlung vorlegen, die nur zwei Möglichkeiten anbietet: Rückkehr in die Tarifbindung oder Anerkennungstarifvertrag.


URTEIL

ver.dianer im Vorteil

LEIPZIG | Das Arbeitsgericht Leipzig hat den Umfang eines Vergleichsangebots von der Länge der Gewerkschaftsmitgliedschaft abhängig gemacht (AZ 9 Ca 2535/08). Arbeitnehmer der Kreiswerke Delitzsch hatten auf Leistungen aus dem Entsorgungstarifvertrag geklagt. Ihr Arbeitgeber war aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, um sich dem Tarifvertrag zu entziehen. Das Gericht prüfte deshalb die Tarifbindung der von ver.di vertretenen Mitglieder. Es haben nur die Arbeitnehmer ein Anrecht auf die tarifvertraglichen Leistungen, die Mitglied der vertragsschließenden Gewerkschaft sind.