Staatgerichtshof rügt Verkauf der Landeskrankenhäuser

HANNOVER | "Psychiatrie ist keine Ware": Mit diesem Slogan hatte ver.di gegen die Privatisierung von acht Landeskrankenhäusern und vor allem des Maßregelvollzugs protestiert. "Nachträglich haben wir nun Recht bekommen", sagt ver.di-Tarifexpertin Elke Nobel und weist auf das Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg hin. Danach seien Verträge, die sich um den so genannten Maßregelvollzug drehen, "nicht mit der Landesverfassung vereinbar."

Im Maßregelvollzug sind landesweit derzeit 1100 psychisch kranke oder drogenabhängige Straftäter untergebracht, die vermindert schuldfähig sind. Wenn sie zur Ruhigstellung beispielsweise gefesselt werden müssen, sei dies ein Eingriff in ihre Grundrechte - und dazu seien nur staatliche oder vom Staat speziell beauftragte Mitarbeiter berechtigt. Zwar hatte die Landesregierung einige Vorkehrungen, wie eigens dafür abgestellte Mitarbeiter, in den privaten Kliniken vorgesehen. Doch wurden diese nicht voll umgesetzt.

Ministerium mit Durchgriffsrecht

Die staatlichen Vorgaben reichten nach Ansicht der Richter nicht aus: Die Fachaufsicht im Ministerium habe kein Durchgriffsrecht und zu wenig Einfluss auf die Auswahl der Mitarbeiter. Nötig sei auch, dass Mitarbeiter des Maßregelvollzugs dem Ministerium direkt und nicht über den Umweg Klinikleitung über Vorkommnisse berichteten. Auch SPD und Grüne, die eine Normenkontrollklage eingereicht hatten, feierten die Entscheidung des Gerichts als Sieg. "Das Urteil ist eine klare Niederlage für die schwarz-gelbe Landesregierung und gleichzeitig ein Beleg dafür, dass Privatisierungswahn um des schnellen Euro willen an juristische Grenzen stoßen kann", so die SPD. Der Landtag hat jetzt bis Ende 2010 Zeit, um das Gesetz nachzubessern.