Ausgabe 05/2009
Gleichheitsgebot eingeklagt
Von Tina Schneider |Erfolgreiche Kläger: Wilhelm Kling, Wolfgang Fischbach, Walter Birndorfer (von li. nach re.)
Auch Männer werden manchmal benachteiligt: Gekürzte Betriebsrente verstößt gegen Europarecht
Kämpfen bis zum Schluss: Das war der Spruch, den sich die drei ver.di- Mitglieder Wilhelm Kling, Wolfgang Fischbach und Walter Birndorfer zu Herzen nahmen. Weshalb sie sich nach zwei abweisenden bayerischen Urteilen im August 2008 auf den Weg zur mündlichen Verhandlung des Bundesarbeitsgerichts nach Erfurt machten.
Zuvor war ihre vom ver.di-Rechtsschutz im Januar 2005 beim Arbeitsgericht München eingereichte Klage im März 2005 und beim Landesarbeitsgericht München im Januar 2006 abgewiesen worden. Die Verhandlung am 19. August 2008, dreieinhalb Jahre nach dem ersten Urteil, sollte nun die endgültige Entscheidung bringen, und die Spannung war entsprechend groß.
Anlass für den Rechtsstreit war ein versicherungsmathematischer Abschlag bei der vorgezogenen Betriebsrente. Bei deren Berechnung wurde vom ehemaligen Arbeitgeber, der e.on Bayern AG (vormals Isar-Amper-Werke), aufgrund einer Betriebsvereinbarung für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme vor vollendetem 63. Lebensjahr ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat vorgenommen. Diese Kürzung wurde nur und ausschließlich bei Männern vorgenommen, so dass sich die drei Mitglieder allein aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlten und auf eine ungekürzte höhere Betriebsrente geklagt haben.
Die Kläger berichten, dass sie sich zum ersten Mal in Erfurt bei der Kammerverhandlung des Senats in ihrem Anliegen verstanden und ernst genommen fühlten. Was sich in den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung andeutete, bestätigte sich zwei Stunden später bei der Urteilsverkündung: Auf die Revision der Kläger hin wurden die Urteile aufgehoben. Die Berufungen der Kläger führten zur Änderung der Urteile, die Beklagte wurde verurteilt.
Kämpfen zahlt sich aus
Auf gut Deutsch: Die Kläger haben in der dritten und höchsten Instanz gewonnen und bekommen rückwirkend und zukünftig eine ungekürzte Betriebsrente. Sie werden damit gleichbehandelt wie Frauen, die eine vorgezogene Betriebsrente in Anspruch genommen haben. Das Bundesarbeitsgericht stellte hierbei fest, dass die unterschiedliche Festlegung versicherungsmathematischer Abschläge bei vorgezogener Inanspruchnahme der Altersrente ebenso wie die Festlegung eines unterschiedlichen Rentenalters für Männer und Frauen gegen das Lohngleichheitsgebot des Art. 141 EG verstößt.
Die Freude ist auch heute noch riesengroß, denn das Kämpfen bis zum Schluss mit Hilfe des ver.di-Rechtsschutzes hat sich wirklich gelohnt. Der Rechtsschutz von ver.di ist eine satzungsmäßige Leistung und ist für die Mitglieder kostenlos. Umfasst werden hiervon die Rechtsberatung, die Rechtsvertretung und die Übernahme der notwendig anfallenden Kosten von der ersten bis zur letzten Instanz sowie - falls notwendig - auch die Zwangsvollstreckung.
Rechtsschutz wird gewährt bei Angelegenheiten aus der Erwerbstätigkeit und aus der Berufsausbildung sowie in Angelegenheiten des Sozialrechts. Die Vertretung erfolgt durch Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH, die im vergangenen Jahr bundesweit über 138600 Verfahren im Arbeits- und Sozialrecht geführt hat.
Voraussetzungen der Rechtsschutzgewährung sind die dreimonatige Mitgliedschaft, die satzungsgemäße Beitragszahlung sowie die vorherige schriftliche Antragstellung im ver.di-Bezirk München.
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