Dass Constanze Schein (Name geändert) manchmal nach ver.di-Veranstaltungen übriggebliebene Brötchen vom Buffet nahm und einpackte, erzählt sie ganz offen. Das durfte jeder sehen. Sie hat sich nicht dafür geschämt.

Die 46-jährige Fremdsprachenkorrespondentin ist gebildet, aktiv und selbstbewusst. Seit August 2009 ist sie wieder erwerbslos. Vorher war sie kaufmännische Sachbearbeiterin im Berliner Büro einer amerikanischen Firma, davor auch schon arbeitslos. Sie arbeitet ehrenamtlich in Erwerbslosengremien bei ver.di mit und unterstützt andere. Vor dreieinhalb Jahren hat sie selbst Erfahrungen mit Sanktionen vom Jobcenter gemacht. Sie fühlte sich gedemütigt und existenziell bedroht.

Wie es läuft

Hartz-IV-Sanktionen nach Paragraph 31 des Sozialgesetzbuchs II bedeuten drei Monate weniger Geld. Von zehn Prozent des Regelsatzes, die gestrichen werden können, bis zu 100 Prozent - dann gibt es also keinen Euro mehr. Ab der dritten Pflichtverletzung können auch Wohnkosten und Beiträge zur Krankenversicherung gestrichen werden. Zehn Prozent werden gleich beim ersten "Meldeversäumnis" fällig, was schon ein geringfügiges Zuspätkommen sein kann.

Im Jahr 2008 wurden in ganz Deutschland 789 000 solcher Strafen verhängt, gegen jede zehnte legten die Betroffenen Widerspruch ein, und bei fast 40 Prozent dieser Widersprüche wurden die Kürzungen des Geldes zurückgenommen. Die Bescheide waren nachweislich falsch. Vor Gericht wurde gegen 5 717 Sanktionen geklagt - in 65,3 Prozent der Fälle erfolgreich.

So sieht der Alltag aus: kaum verständliche Bescheide; seitenlange, verwirrende Formulare und existenzbedrohende Maßnahmen ohne vorherige Abmahnungen und Nachfristen. "Doch in der Öffentlichkeit meinen viele: Das wird schon seine Richtigkeit haben", sagt Bernhard Jirku, in der ver.di-Bundesverwaltung für die Erwerbslosenarbeit zuständig. "Die Mehrheit der Menschen in unserem Land ist für Strafen. Die Stimmung gegen arme Leute wird herbeigeredet. Mit Sanktionen soll der Horror vor Hartz IV verschärft werden. Damit die Menschen noch die schlechtesten Arbeitsbedingungen und die niedrigsten Löhne akzeptieren."

Im vorigen Jahr hat sich daher ein Bündnis gebildet, das die Kampagne für das Sanktionsmoratorium - also das sofortige Aussetzen der Strafmaßnahmen - ins Leben gerufen hat. Ziel ist dabei auch, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen und deutlich zu machen, dass es hier weniger um Schmarotzer geht, sondern vielmehr um Menschen, die trotz aller Mühe keine Arbeit finden. "Man kann die Strafen verschärfen bis zum Umfallen; es bleibt dabei, dass es viel zu wenig Arbeitsplätze und sinnvolle Bildungsangebote gibt", sagt der Leipziger Peter Heller, der für ver.di ehrenamtlich Erwerbslose berät.

Strafe muss sein

Bei Constanze Schein begann es damit, dass sie zum Gespräch mit ihrer "Integrationsfachkraft" eingeladen wurde. Sie war im dritten Jahr erwerbslos und legte all ihre Unterlagen über bisherige Bewerbungen und Vorstellungsgespräche vor. Tausende Kilometer Zugfahrt quer durch Deutschland waren schon zusammengekommen. Trotz der Belege für Scheins Bemühungen legte die Angestellte des Jobcenters der ALG II-Empfängerin eine so genannte Eingliederungsvereinbarung vor, die pauschal zu zehn Bewerbungen pro Monat verpflichten sollte. Constanze Schein brachte Bedenken vor: Das sei auch eine Kostenfrage. Sie könne potentielle Arbeitgeber ja zu Fuß aufsuchen, hieß die Antwort. Constanze Schein bat um Bedenkzeit und einen neuen Termin. Sie sagt: "Ich fühlte mich unsäglich. Ich habe so viel unternommen, um Arbeit zu kriegen, und dann kommt die Frau mit dieser Vereinbarung und droht mit einem 1-Euro-Job. Ich war dem hilflos ausgeliefert."

Sie ließ sich bei ver.di beraten und brachte einen eigenen Vertragsentwurf ins Jobcenter. Sechs Wochen später, am Tag vor Weihnachten, lag der Bescheid in ihrem Briefkasten: "...teilen wir Ihnen mit, dass ab 1. Februar die Leistungen für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden." Ein Drittel von 345 Euro. Sie legte Widerspruch ein, erfolglos. Mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz klagte Constanze Schein daraufhin gegen die Entscheidung. Doch erstmal erhielt sie monatelang weniger Geld. Zu einem Vorstellungsgespräch nach Potsdam zu fahren, wurde für die Berlinerin zum Problem. "Das Jobcenter hat meine Bemühungen rücksichtslos behindert."

In dieser Zeit schickte die beste Freundin ihr ein Paket mit Lebensmitteln. "Ich wäre fast zusammengebrochen", sagt Constanze Schein. "Da hab ich erst gemerkt, wie sehr ich mich und mein Leben reduziert hatte. Ich hab die Zeit nur überstanden, weil ich Ende März wieder anfangen konnte, in meinem Beruf zu arbeiten, wenn auch nur für einige Monate. Wie ich sonst durchgehalten hätte, weiß ich nicht."

Im Sommer wurde ihre Klage verhandelt. Sie bekam Recht. Die Kürzung war nicht gerechtfertigt, die Eingliederungsvereinbarung musste sie nicht unterschreiben. Ganze 20 Minuten hat die Verhandlung gedauert. Constanze Schein konnte tief durchatmen.

Viele, die selbst von den Hartz-Gesetzen betroffen sind, fordern gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Politikern das Moratorium, wenn auch nicht alle über das endgültige Ziel der Kampagne einer Meinung sind.

Brutalstmöglich

Die Sanktionen komplett abzuschaffen, verlangen die Einen. Andere - wie der gelernte Einzelhandelskaufmann und ver.di-Aktive Helmut Angelbeck aus Darmstadt - meinen, Sanktionen gebe es immer, auch in Betrieben oder vom Finanzamt. Er stellt Konsequenzen an sich nicht in Frage, sagt aber: "Schlimm wird es, weil das Geld auf Null gekürzt wird. Bei den jungen Leuten unter 25 ist es am brutalsten. Sie bekommen schon beim ersten Verstoß, der mit 30 Prozent Abzug geahndet wird, kein Geld mehr in die Hand." Dann müssen sie Lebensmittelscheine beantragen. Wenn sie zum zweiten Mal eine Stelle ablehnen, streicht man ihnen gleichzeitig das Geld für die Unterkunft, und sie verlieren ihre Wohnung. Dann bleibt ihnen, zu den Eltern zurückzuziehen. "Oder das Obdachlosenasyl", fügt Helmut Angelbeck hinzu. "Wo das Gesetz so angewendet wird, fallen die jungen Leute ins Bodenlose."

Angelbeck, Mitglied im ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss, will das Moratorium unbedingt. Er ist selbst seit langem ohne Job. Bei der Beratung in Hessen bringt er immer die Gefahr von Strafen ins Spiel. Sie zu vermeiden hält er für ein Ziel der Beratung. Und Aufgabe des Moratoriums sei, "zu erreichen, dass neu nachgedacht wird". Damit Sanktionen, auch berechtigte, nicht die Existenz von Menschen bedrohen.

Bericht Seite 10

Ziel: Sanktionen gegen ALG II-Bezieher/innen stoppen

Es geht um die Sicherung der Existenz, wenn es keine anderen sozialen Hilfen mehr gibt, und um den Schutz vor Behördenwillkür. Das Bündnis fordert: Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden.

Initiator/innen des Aufrufs sind die AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV, der Verein Tacheles e.V., Markus Kurth (Die Grünen), Katja Kipping (Die Linke), Franziska Drohsel (Bundesvorsitzende der Jusos), Prof. Dr. Helga Spindler und weitere Politiker/innen und Wissenschaftler. Zu den Erstunterzeichnern gehören attac, der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, der Bundeserwerbslosenausschuss von ver.di und die ver.di-Bundesfrauensekretärin Hannelore Buls. Bis Ende Januar 2010 haben mehr als 17 000 Menschen den Aufruf im Internet unterzeichnet.

www.sanktionsmoratorium.de

www.erwerbslose.verdi.de


Fünf Jahre Hartz IV

2005: Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden durch das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ersetzt. Seitdem leben durchweg sieben Millionen Menschen in Deutschland von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Betroffen von Hartz IV sind nicht nur Langzeitarbeitslose, sondern inzwischen weit mehr als eine Million Beschäftigte, deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Bilanz von fünf Jahren Hartz IV: Ausweitung des Niedriglohnsektors und ein generell gesunkenes Lohnniveau.