Gewerkschaften sind umso durchsetzungsfähiger, je mehr Menschen sich ihnen als Mitglieder anschließen und sich aktiv an der demokratischen Willens- und Entscheidungsbildung über die politischen Ziele ihrer Interessenvertretung beteiligen.

ver.di ist nach demokratischen Grundsätzen in vier Ebenen und 13 Fachbereichen organisiert.

Kommt zu den Versammlungen;vertretet eure Interessen gemeinsam und erfolgreichim Fachbereich und in der Ebene!

Darüber hinaus arbeiten fachbereichsübergreifende Personen- und Beschäftigtengruppen. Diese Struktur gibt es auf allen regionalen Ebenen, vom Ortsverein, über den Bezirk und das Land bis zur Bundesebene. Jedes Mitglied ist sowohl der Ebene als auch einem Fachbereich zugeordnet.

Unserer Satzung entsprechend werden alle vier Jahre die Gremien neu gewählt.

In 2010/2011 stehen wieder die Wahlen auf allen Ebenen an.

Erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit ist sehr stark abhängig vom Engagement der vielen Kolleginnen und Kollegen, die als Vertrauensleute, in Vorständen und Ausschüssen sowie in Tarifkommissionen und Personengruppen ehrenamtlich tätig sind. Mit ihrer Wahl in die jeweiligen Gremien sind sie demokratisch legitimiert, Funktionen auszuüben, um die Interessen der Mitglieder wirkungsvoll zu vertreten. Sie alle sind das Verbindungsglied zwischen ver.di und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Jedes Mitglied kann in den anstehenden Versammlungen und Konferenzen die bisherige gewerkschaftliche Arbeit in ver.di kritisch reflektieren, mitdiskutieren und über den politischen Kurs von ver.di mit entscheiden. Jedes einzelne Mitglied ist aufgerufen, Demokratie in ver.di zu leben.

EBENEIm Bezirk Stuttgart gibt es die Ortsvereine Böblingen/Sindelfingen, Leonberg, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart; sie vertreten die Interessen der Mitglieder vor Ort, führen Veranstaltungen durch und präsentieren sich mit ihrer Arbeit auch in der Öffentlichkeit.

FACHBEREICHEDie Fachbereiche kümmern sich insbesondere um berufsspezifische Fragen der Tarif-, Branchen-, Betriebs- und Unternehmenspolitik. Sie betreuen die Betriebsräte in den Unternehmen und die Personalräte in den Dienststellen der Kommunen, der Länder und des Bundes.

Für spezifische Interessen haben sie teilweise auch Fachgruppen gebildet.

In den nachfolgenden Einladungen sind die einzelnen Branchen den entsprechenden Fachbereichen deutlich zugeordnet.

PERSONEN- UND BESCHÄFTIGTENGRUPPENZur Wahrnehmung der Interessen bestimmter Gruppen hat ver.di Vertretungsstrukturen geschaffen für Frauen, Jugend, Senior/innen, Arbeiter/innen, Beamt/innen, Meister, Techniker, Ingenieur/innen (MTI), freie Mitarbeiter/innen, Erwerbslose und Migranten.

Auch für diese Gruppen finden Versammlungen und Konferenzen statt, zu denen nachfolgend eingeladen wird. Jedes Mitglied, das einer oder mehreren dieser Gruppen angehört, kann die entsprechende Versammlung besuchen.

In den nächsten Wochen und Monaten finden in folgenden Gliederungen Mitgliederversammlungen oder Delegiertenkonferenzen statt:

MITGLIEDERVERSAMMLUNGDie Mitgliederversammlung wählt ihre Delegierten für die nachfolgende bezirkliche Konferenz der Ebene oder des Fachbereichs und bietet die Gelegenheit, sich über die Arbeit von ver.di zu informieren, eigene Ideen einzubringen oder einfach die Meinung zu sagen, um sich aktiv an der Willensbildung von ver.di zu beteiligen.

An den Mitgliederversammlungen können alle Mitglieder teilnehmen, die von der Einladung unmittelbar angesprochen sind; in der jeweiligen Einladung sind die Adressaten genau beschrieben.

DELEGIERTENKONFERENZAusschließlich die in den jeweiligen Mitgliederversammlungen gewählten Delegierten können an der entsprechenden Konferenz teilnehmen. Sie werden persönlich eingeladen; die Veröffentlichung der Termine in dieser Publikation dient lediglich zur Information. Antragsrecht Alle Versammlungen und Konferenzen haben ein Antragsrecht an das nächsthöhere Organ. Die Antragsberatung ist ein wichtiger Bestandteil der gewerkschaftlichen Willensbildung und dokumentiert die Vorstellungen, Positionen und Ziele der Mitglieder. Geschlechterquote Bei allen Delegierten- und Vorstandswahlen muss die Geschlechterquote mit Stand vom 31.12.2009 zwingend beachtet werden. Vor jeder Versammlung und Konferenz wird der genaue Anteil der Frauen und Männer bekannt gegeben und für die Wahlen zu Grunde gelegt.

TERMINE/EINLADUNGENIn dieser Publikation sind alle Termine der Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen veröffentlicht. Zu betrieblichen bzw. örtlichen Terminen, die nicht aufgeführt sind, kann im Einzelfall vom jeweiligen Fachbereich direkt eingeladen werden.

Die Erwerbstätigen sind den Ortsvereinen nach dem Arbeitsortprinzip zugeordnet; die Nichterwerbstätigen nach dem Wohnortprinzip. Alle Mitglieder im Bezirk können somit die Versammlung des für sie zuständigen Ortsvereins besuchen.

Mitgliederversammlungen und Konferenzen im Rahmen der Organisationswahlen

Die in dieser Sonderbeilage der ver.di PUBLIK veröffentlichten Termine der Mitgliederversammlungen sind nicht als unverbindliche sachliche Information gedacht. Sie sind gültige Einladungen für die betroffenen Mitglieder mit Angabe des Versammlungsortes und des Termins. Jedes Mitglied, das zu der betroffenen Mitgliedergruppe gehört, kann und soll zu diesen Versammlungen kommen und sich an der Willensbildung beteiligen.

Kurz: Die Veröffentlichung einer Versammlung in dieser PUBLIK-Sonderbeilage ersetzt die persönliche schriftliche Einladung.

Bei den hier veröffentlichten Konferenzen handelt es sich um Delegiertenkonferenzen, über die informiert wird. Zu diesen Konferenzen wird hier nicht eingeladen, sondern sie werden einberufen und werden damit organisationsöffentlich gemacht. Zu diesen Konferenzen werden zu einem späteren Zeitpunkt die entsprechenden Delegierten persönlich eingeladen.

Kommt zu den Versammlungen;vertretet eure Interessen gemeinsam und erfolgreichim Fachbereich und in der Ebene!

Mitgliederversammlungen und Konferenzen im Rahmen der Organisationswahlen

Die in dieser Sonderbeilage der ver.di PUBLIK veröffentlichten Termine der Mitgliederversammlungen sind nicht als unverbindliche sachliche Information gedacht. Sie sind gültige Einladungen für die betroffenen Mitglieder mit Angabe des Versammlungsortes und des Termins. Jedes Mitglied, das zu der betroffenen Mitgliedergruppe gehört, kann und soll zu diesen Versammlungen kommen und sich an der Willensbildung beteiligen.

Kurz: Die Veröffentlichung einer Versammlung in dieser PUBLIK-Sonderbeilage ersetzt die persönliche schriftliche Einladung.

Bei den hier veröffentlichten Konferenzen handelt es sich um Delegiertenkonferenzen, über die informiert wird. Zu diesen Konferenzen wird hier nicht eingeladen, sondern sie werden einberufen und werden damit organisationsöffentlich gemacht. Zu diesen Konferenzen werden zu einem späteren Zeitpunkt die entsprechenden Delegierten persönlich eingeladen.