Näherin in Bangladesch

Von Jörg-Dieter Bischke-Pergande

Egal, ob Textildiscounter oder Edelmarke – alle versuchen, ihre Ware so günstig wie möglich herstellen zu lassen. Dass die Arbeitsbedingungen in Billiglohnländern außerhalb Deutschlands und Westeuropas dabei teilweise geradezu unmenschlich sind, ist vielen Herstellern egal. Zumindest nehmen sie in Kauf, dass beispielsweise Näherinnen in Bangladesch regelrecht leiden – Hauptsache, der Preis stimmt.

Die „Clean Clothes Campaign“ (CCC, Kampagne für Saubere Kleidung) bietet den Ausgebeuteten ein Forum und bemüht sich zugleich, die Herstellungsbedingungen einer Ware stärker ins Bewusstsein zu rücken. „Der günstige Preis darf nicht länger vorrangiges Kaufkriterium sein, wenn er mit der Verletzung elementarer Arbeits- und Menschenrechte erkauft ist“, verlangt Waltraud Waidelich, ver.di-Mitglied, Sozialökonomin und Mitarbeiterin beim Frauenwerk der Nordelbischen Kirche, eines der Mitglieder der Hamburger Gruppe der CCC.

Angefangen hat die Arbeit der Gruppe im Jahr 1997. Ausgangspunkt war die Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen in Zulieferfirmen des Otto-Konzerns. Dort hat man nach gezielten Aktionen erreicht, dass Otto seine Lieferanten auf arbeitsrechtliche und soziale Standards verpflichtet und diese auch über ein neu aufgebautes Management-Kontroll-System überprüft. Tchibo – auch Ziel einer Kampagne – hat 2005 reagiert und einen Verhaltenskodex für Zulieferbetriebe aufgelegt. Waidelich: „Ausgangspunkt der Kampagne war die Entlassung von Näherinnen in Bangladesch aufgrund ihres Gewerkschaftsengagements. Damals hat eine engagierte Frauengruppe aus Rellingen zwei Arbeiterinnen durch die Erlöse von Kleidermärkten die Reise nach Deutschland ermöglicht, was ein großes Medienecho auslöste. Am Ende der Kampagne sorgte der Druck auf Tchibo dafür, dass die Frauen wieder eingestellt wurden.“

Neu im Fokus der Aktionen von CCC standen in den letzten Jahren die großen Discounter wie Lidl und Aldi. Zwar sind die Unternehmen inzwischen der „Business Social Compliance Initiative« (BSCI) beigetreten, in deren Auftrag die Arbeitsbedingungen durch so genannte Audits kontrolliert werden. Eine reine Unternehmensinitiative allerdings, die die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften weitgehend ausgrenzt. „Wenn die Arbeitsbedingungen in einem Audit geprüft werden, ist das in etwa so, als kontrolliere eine Unternehmensberatung im Auftrag des Arbeitgebers die Mitbestimmungs- und Arbeitsplatzstandards im Betrieb – ganz ohne Betriebsrat oder Gewerkschaft. Das kann es nicht sein“, so Waidelich.

Anspruchsvolle Kampagne

In der Auseinandersetzung mit den Discountern spielt das Preisargument eine große Rolle, zumal hier die Kunden einkaufen, die nicht üppig verdienen. „Eine Verdoppelung des Mindestlohns in Bangladesch von derzeit umgerechnet 35 auf 70 Euro führt zu einer wesentlichen Steigerung des Lebensstandards in Bangladesch. Eine Familie dort braucht in etwa 100 Euro im Monat, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei einem Lohnanteil von einem Prozent pro Baumwoll-T-Shirt von zehn Euro führt das wiederum lediglich zu einer Erhöhung von zehn Cent, wenn die Steigerung voll an den Preis weitergegeben wird. Diese Preiserhöhung tut hier niemandem weh, wäre dort aber ein erheblicher Beitrag zu einer würdigen Existenz“, rechnet Waidelich vor. Die Kampagne soll die Discounter veranlassen, ihre Praktiken zu verändern und weniger Preisdruck auf die Zulieferbetriebe auszuüben, damit diese die Sozialstandards auch einhalten können. Die durch das Verhalten europäischer Unternehmen Geschädigten müssten Zugang zu den Gerichten in den Auftragsländern bekommen, sagt Waidelich.

www.ne-fw.de/de/clean-clothes-campaign.htmwww.kbz-zug.ch/kbz/hfw/pdf/Arnet_Evelyne_2007_Code_of_Conduct.pdf

Das will die Clean Clothes Campaign

  • Freiwillige Beschäftigung (keine Zwangsarbeit)
  • Keine Kinderarbeit
  • Keine Diskriminierung bei der Beschäftigung
  • Achtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Tarifverhandlungen
  • Zahlung ausreichender existenzsichernder Löhne
  • Menschenwürdige Arbeitsbedingungen
  • Keine überlangen Arbeitszeiten
  • Feste Beschäftigungsverhältnisse