Gemeinden gedeckelt

NIDERSACHSEN-BREMEN | Das Land will den niedersächsischen Kommunen offenbar noch mehr Lasten aufbürden: Im Haushaltsausschuss des Landtags beschlossen CDU und FDP jedenfalls, den Anteil der Kommunen an der Feuerschutzsteuer von bisher 75 Prozent auf 24 Millionen Euro zu deckeln. Die erwarteten Mehreinnahmen sollen allein den Landesinvestitionen im Brandschutz zufließen. "Die Kommunen werden erneut zur Kasse gebeten und sollen so die ureigenen Landesaufgaben im Brandschutz finanzieren. Das ist der Gipfel", kritisiert Martin Peter, ver.di-Landesfachbereichsleiter Gemeinden. Denn das Land habe den Feuerwehrleuten, die von den Kommunen bezahlt werden, schon wie allen Beamten das Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen. Die in ver.di organisierten Berufsfeuerwehrleute fordern die Abgeordneten auf, endlich eine angemessene Brandschutzfinanzierung auf den Weg zu bringen. Schon heute müssen Kommunen rund 250 Millionen Euro pro Jahr selbst für den Brandschutz aufbringen.


Arbeitgeber Bundeswehr

RHEINLAND-PFALZ | Die Beschlüsse der Bundesregierung über massive Einschnitte bei der Bundeswehr und über die Zukunft der Wehrpflicht werden auch erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten in Rheinland-Pfalz haben. Der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBW) läuft zum Ende dieses Jahres aus. Da bisher die konkrete Umsetzung des Stellenabbaus in örtlicher und zeitlicher Hinsicht nicht bekannt ist, müssen Schutzregelungen vereinbart werden, die alle Eventualitäten abdecken. ver.di Rheinland-Pfalz fordert deshalb die unbefristete Geltung des Tarifvertrages und insbesondere eine Verbesserung der Arbeitsplatz- und Entgeltsicherung sowie Regelungen zur Personalentwicklung und zur Mobilitätsförderung.


Förderung nicht zu schaffen

HESSEN | Scharf hat ver.di-Gewerkschaftssekretärin Kirsten Frank die hessische Landesregierung angegriffen. Als "beispiellosen Wortbruch gegenüber den Kindern und ihren Eltern" bezeichnete sie eine Förderrichtlinie, die - entgegen der Zusagen, die frühkindliche Bildung zu fördern - die entstandenen Ausgaben für den Aufbau und Ausbau der Kindertageseinrichtungen in den Kommunen nicht abdeckt. Erschwerend komme hinzu, so Frank, dass das Land auch noch die Mittel für den kommunalen Finanzausgleich um 360 Millionen Euro gekürzt hat. Deshalb bestehe in Hessen die Gefahr, dass eine gute und zukunftsorientierte Umsetzung des Bildungsplanes nicht realisiert werden kann.


Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten absetzbar

LOHNSTEUERTIPP | Gewerkschaftsbeiträge sind als Werbungskosten absetzbar, sofern die gesamten Werbungskosten über den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro hinausgehen. Ist das nicht der Fall, deckt der Arbeitnehmerpauschbetrag, den das Finanzamt selbstständig berücksichtigt, alle Werbungskosten pauschal ab - also auch die Gewerkschaftsbeiträge. Liegen die Werbungskosten von Steuerpflichtigen oberhalb des Pauschbetrages, muss gegenüber dem Finanzamt der Nachweis geführt werden, dass Gewerkschaftsbeiträge gezahlt wurden. Hierfür ist es in der Regel ausreichend, eine Kopie des letzten Bankauszugs des Jahres vorzulegen, aus dem der Monatsabruf des ver.di-Mitgliedsbeitrages ersichtlich ist, gemeinsam mit einer Kopie des Mitgliedsausweises.