Das hat sich gelohnt: 37 Beschäftigte von UPS haben erfolgreich gegen die Halbierung ihrer Arbeitszeit und ihres Lohnes geklagt und vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht Recht bekommen. Die von UPS ausgesprochenen Änderungskündigungen sind unzulässig. Statt mit 17 Stunden Wochenarbeitszeit müssen die Kolleg/innen wieder mit ihrer ursprünglichen Arbeitszeit von 34 Stunden beschäftigt werden.

Im Frühjahr letzten Jahres hatte die Geschäftsführung von UPS Ditzingen den Kolleg/innen im Schichtbetrieb eine Änderungskündigung ausgesprochen, die den Wegfall einer kompletten Schicht von 17 Stunden bedeutet hätte. Die Begründung: Die Arbeit sei so hart und belastend, dass der Krankenstand bei einem Zweischichtbetrieb zu hoch ausfallen würde. Deshalb sollten die Kolleg/innen nur noch eine Schicht beschäftigt werden. Dass sie mit der Halbierung ihres Lohnes nicht leben können, interessierte UPS nicht.

ver.di organisierte sofort eine Protestkundgebung, ging an die Öffentlichkeit, und 37 Kolleg/innen gingen vor Gericht. Mit dem Urteil wurde ein wichtiger Erfolg erzielt, der auch anderen Mut macht, sich dergleichen nicht gefallen zu lassen. Reck