Können sie nicht oder wollen sie nicht? Vermutlich beides. Drei Jahre hatte das Bundesverfassungsgericht der schwarz-gelben Koalition Zeit gegeben, bis zum 30. Juni 2011, dann, so ordneten die Karlsruher Richter damals an, müsse ein neues Wahlgesetz vorliegen. Das alte nämlich sei in Teilen verfassungswidrig, insbesondere wegen der Regelung der Überhangmandate. Und davon haben bisher vor allem ehemalige Volksparteien wie die CDU profitiert. Schwarz-Gelb aber hat es in drei Jahren nicht fertig gebracht, ein neues Gesetz zu erarbeiten – obwohl das Wahlrecht nichts Geringeres ist als ein Kernstück der Demokratie. Aber egal: Dank Schwarz-Gelb haben wir in Deutschland jetzt kein gültiges Wahlgesetz mehr. Tatsache. Wenn nun wegen fortgesetzten Versagens dieser Koalition der glorreichen Dilettanten Neuwahlen nötig würden – wir stünden ohne gesetzliche Grundlage da. Perfekte Sabotage? Grad so jedenfalls, als wären ausgebuffte Verfassungsfeinde am Werk. Maria Kniesburges