Keine Einkommensgrenze für Kindergeld mehr

GESETZESÄNDERUNG | Bislang mussten Studierende und Azubis aufpassen, dass sie nicht mehr als 8004 Euro im Jahr verdienen. Ein Euro mehr und der Kindergeldanspruch war weg. Ab 1. Januar 2012 haben alle Auszubildenden unter 25 Jahren in einer Erstausbildung Anspruch auf Kindergeld, egal wie viel sie verdienen. Gleiches gilt für Studierende im Erststudium. Das geht aus dem Steuervereinfachungsgesetz hervor, das Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben. ver.di hatte die Abschaffung der Einkommensgrenze seit langem gefordert. Diese führte früher öfter dazu, dass Azubis kein Interesse an Tariferhöhungen hatten, weil sie dadurch den Anspruch auf Kindergeld verloren hätten. Unter bestimmten Bedingungen haben Jugendliche bis 25 Jahren auch nach der Ausbildung weiter Anspruch auf Kindergeld. Mehr Informationen dazu gibt es für ver.di-Mitglieder bei den ver.di-Lohnsteuerberater/innen.

www.verdi-lohnsteuerservice.de


Arbeitgeber beschäftigten zu wenig Schwerbehinderte

WELTTAG | Immer noch beschäftigten deutsche Unternehmen zu wenige Schwerbehinderte. Bei 40 Prozent der deutschen Arbeitgeber sind weniger als ein Prozent schwerbehindert. Laut Gesetz sollten mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt sein. Diese Zahlen nannte DGB-Bundesvorstandsmitglied Annelie Buntenbach anlässlich des Welttags der behinderten Menschen am 3. Dezember. Der DGB schlägt vor, die Beschäftigungsquote durch Anreize zu steigern. So solle die Ausgleichsabgabe erhöht werden, die Betriebe ab 20 Beschäftigte zahlen müssen, wenn bei ihnen wenige Schwerbehinderte arbeiten.


Kommunen sollen über Müllentsorgung entscheiden

VERMITTLUNGSAUSSCHUSS | Der Bundesrat hat den Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz gestoppt. Jetzt soll es in den Vermittlungsausschuss eingebracht werden. Das zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott hofft, dass dort die Gelegenheit genutzt wird, offenkundige Fehler zu korrigieren. Vor allem müsse es darum gehen, den Kommunen die Entscheidung zu überlassen, ob sie mit eigenen Betrieben Hausmüll entsorgen wollen oder dies über Ausschreibungen privaten Anbietern überlassen. Dabei müssten die Belange der Beschäftigten berücksichtigt werden. Nach der vom Bundestag bereits verabschiedeten Fassung hätten alle Anbieter Hausmüll entsorgen können. ver.di befürchtet, dass dieser Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten bei den Arbeitsbedingungen und dem Lohn ausgetragen wird.


20.000 Entsorger profitieren von höherem Lohn

MINDESTLOHN | Zum dritten Mal hat das Bundesarbeitministerium die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages für die Entsorgungsbranche verordnet. Danach hat jeder Beschäftigte von Entsorgungsunternehmen einen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,33 Euro pro Stunde. Für rund 20.000 Beschäftigte der Branche bedeutet das eine Lohnsteigerung. Bereits im Sommer hatten ver.di und die beiden Arbeitgeberverbände einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit beantragt.


5,8 Millionen verdienen keine 8,50 Euro pro Stunde

MINDESTLOHN | 2009 haben fast 3,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland für weniger als sieben Euro brutto pro Stunde gearbeitet. Das sind gut elf Prozent aller Beschäftigten. Mehr als 1,2 Millionen bekamen sogar einen Stundenlohn von weniger als fünf Euro. Vorgelegt wurde diese Auswertung vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni Duisburg-Essen. Dessen stellvertretende Direktorin sagte bei der Vorstellung der Ergebnisse, dass damit selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung das monatliche Erwerbseinkommen bei maximal rund 800 Euro liege. "Das reicht selbst bei Alleinstehenden nicht zum Leben", so Weinkopf. Unterhalb eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde, wie ihn ver.di fordert, arbeiteten 2009 5,8 Millionen Beschäftigte. In die Berechnungen hat das www.iaq.uni-due.de


Wirksames Instrument wird verschlechtert

GRÜNDUNGSZUSCHUSS | Die Förderung der Existenzgründung durch die Arbeitsagenturen wird nun doch verschlechtert. Der Gründungszuschuss wird danach zu einer Ermessensleistung, die Arbeitslosen müssen strengere Bedingungen erfüllen, um den Anspruch überhaupt zu erfüllen. Ursprünglich wollte der Bundesrat dieser Änderung nicht zustimmen. Nach dem Verfahren im Vermittlungsausschuss stimmte die Länderkammer aber doch zu. Mittlerweile hat auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine Studie veröffentlicht, nach der sich der Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer bewährt hat. Weder für Leistungsmissbrauch noch für Mitnahmeeffekte gebe es Anhaltspunkte. ver.di hatte sich für den Erhalt des Gründungszuschusses eingesetzt.


Brandbeschleuniger für die Demokratieverdrossenheit

LOBBYISMUS | "Der Lobbyismus in Deutschland bedarf zeitgemäßer Regeln, damit die Demokratie ihr Verhältnis zu den Lobbys und ihren Lobbyisten klärt und ordnet", sagt der Autor der Studie "Marktordnung für Lobbyisten, Andreas Kolbe. Die Studie der Otto-Brenner-Stiftung (OBS) wurde Anfang Dezember vorgestellt. In ihr untersuchen Kolbe und seine beiden Mitautoren die Ausmaße des Lobbyismus in Deutschland. "Unregulierter Lobbyismus ist ein Brandbeschleuniger für die Demokratieverdrossenheit", warnt der Geschäftsführer der OBS, Jupp Legrand, in einer Pressemitteilung. Daher fördert die Stiftung akkreditierte Lobbyisten, die in einem transparenten Register geführt werden. Außerdem sollten diese Lobbyisten einen Verhaltenskodex unterzeichnen.

www.lobby-studie.de