Ein Uralt-Tarifvertrag aus den 60er Jahren macht es dem Staatstheater Stuttgart möglich, für das Einlasspersonal sowie für die Garderobenkräfte Saisonarbeitsverträge abzuschließen. Somit sind die Beschäftigten dauerbefristet. Ihr Arbeitsverhältnis währt jeweils vom Spielzeitbeginn bis zum -ende. Nicht wenige Beschäftigte sind schon über 20 Jahre dabei. ver.di bemüht sich seit langem, diesen Zustand zu verändern und die Beschäftigten in den Tarifvertrag der Länder zu integrieren oder einen neuen Tarifvertrag abzuschließen. Bisher weigert sich der neue geschäftsführende Intendant allerdings beharrlich, Verhandlungen aufzunehmen.

Jetzt aber könnte den Beschäftigten ein juristischer Erfolg zu Hilfe kommen. Nach über 20 Jahren Beschäftigung beim Staatstheater sollte der Vertrag von Frau P. nicht mehr verlängert werden. Dagegen klagte sie mit Hilfe von ver.di und gewann vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Begründung des Gerichts: Der Personalrat wurde weder bei der Einstellung zu Beginn der Saison noch bei der Nicht-Verlängerung gehört, hätte aber eindeutig Mitbestimmungsrecht gehabt. Deshalb ist Frau P. unbefristet beim Staatstheater beschäftigt. Das Staatstheater legte gegen dieses Urteil Berufung ein, die jedoch nach Eischätzung von ver.di kaum Aussicht auf Erfolg hat. Auch den anderen betroffenen Frauen könnte das Urteil nützen, schließlich wurde bei keiner der Beschäftigten der Personalrat gehört.

Zwischenzeitlich lenkt das Staatstheater ein und will unbefristete Arbeitsverträge anbieten. Bevor die Frauen das jedoch nicht schwarz auf weiß haben, werden die Klagen aufrecht erhalten.