Sozialversicherung | Mitte August hat die Künstlersozialkasse (KSK) ihren 30. Geburtstag gefeiert. Mit ihr werden selbstständige Künstler/innen und Publizist/innen in die Sozialversicherung einbezogen. Sie zahlen nur die Hälfte ihrer Beiträge, die andere Hälfte wird über einen Bundeszuschuss und eine Abgabe finanziert, die jene Unternehmen zahlen, die die Arbeiten der Versicherten nutzen. Derzeit hat die KSK rund 175.000 Versicherte. "Für die aktuellen Planungen zur Altersvorsorgepflicht aller Selbstständigen sollte sich Bundessozialministerin von der Leyen ein Beispiel an den Rahmenbedingungen der KSK nehmen", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Insbesondere nannte er die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Wahlfreiheit. Außerdem lobt er, dass die KSK die Beiträge der Selbstständigen an deren tatsächlichem Einkommen bemisst.


Daten und Fakten zu Frauen und Männern

Erwerbstätigkeit | Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hat ein GenderDatenPortal im Internet freigeschaltet. Darin finden sich Fakten rund um die Berufstätigkeit von Männern und Frauen. Basisdaten zu Arbeitszeiten, Entgeltungleichheit, Führungspositionen und Erwerbstätigkeit werden darin grafisch aufbereitet und analysiert. www.boeckler.de/wsi_38957.htm


Gute Arbeit der Gewerkschaften

Betriebsverfassungsgesetz | Die Grundlagen der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und betrieblichen Inter-essenvertretungen sind im Betriebs-verfassungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz ist im Sommer 60 Jahre alt geworden. "Die Zukunft der gewerkschaftlichen Mitbestimmung hat gerade erst begonnen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel anlässlich des Jubiläums. "Die Krisen der letzten Zeit haben gelehrt: Dank gelebter Mitbestimmung und der guten Arbeit der Gewerkschaften und Betriebsräte ist Deutschland gut durch die Krise gekommen." Allerdings würden aktuelle Entwicklungen nicht nur bei Leiharbeit und Werkverträgen zeigen, dass die Bestimmungen des 60 Jahre alten Gesetzes nicht mehr ausreichen, um gleichberechtigt mitzubestimmen.