Höhere Einkommensgrenze für Minijobs geplant

Geringfügige Beschäftigung | Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant, die Einkommensgrenze für Minijobs von derzeit 400 Euro auf 450 Euro anzuheben. "Minijobberinnen und Minijobber bekommen durch die Neuregelung nicht etwa mehr Geld, sondern noch mehr Menschen geraten in unsichere Beschäftigungsverhältnisse", kritisiert der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Das führe zu weiterer Altersarmut. Minijobs begründen bislang keinen eigenen Sozialversicherungsschutz. Durch Pauschalzahlungen der Arbeitgeber entstehen nur geringe Rentenansprüche. Die Minijobber/innen haben die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und diese geringen Beiträge zur Rentenversicherung freiwillig aufzustocken. Dies nutzen derzeit nach Angaben der Minijobzentrale nur 5,4 Prozent der geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich und 7,1 Prozent in Privathaushalten. Im zweiten Quartal 2012 waren insgesamt 6,9 Millionen Minijobber/innen bei der Zentrale registriert.


Minijob statt Ruhestand

Zuverdienst | Über 760.000 der Über-64-Jährigen haben Ende 2011 in einem Minijob gearbeitet. Das geht laut Süddeutscher Zeitung aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor. Fast 120.000 waren älter als 74 Jahre alt. Ende 2004 waren es rund 650.000 Senior/innen, die sich in einem Minijob etwas hinzuverdient haben. Gewerkschaften und Sozialverbände sehen in diesem starken Anstieg ein Indiz für die steigende Altersarmut.


Land Bremen beschließt 8,50 Euro pro Stunde

Mindestlohn | Seit dem 1. September gilt in Bremen ein bundesweit bisher einzigartiges "Landesmindestlohngesetz". Demnach erhalten öffentlich Bedienstete sowie Beschäftigte öffentlich beherrschter Unternehmen und Einrichtungen mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde. Aber auch Wohlfahrtsverbände oder Vereine, die öffentliche Zuwendungen bekommen, müssen sich an den Mindestlohn halten - etwa bei Behindertenfahrdiensten oder in Vereinslokalen. Für Baufirmen und andere Unternehmen, die staatliche Aufträge erhalten, hat Bremen (wie einzelne andere Bundesländer auch) bereits vor Jahren ein "Tariftreue- und Vergabegesetz" mit Mindestlohn eingeführt. Das Besondere an dem neuen Gesetz ist die Ausweitung der Lohnuntergrenze auf alle Empfänger öffentlicher Zuwendungen. Die rot-grüne Bremer Koalition schöpft damit ihren Spielraum aus, solange es keinen bundesweiten allgemeinen Mindestlohn gibt. DGB-Chef Michael Sommer lobte den Bremer Vorstoß als "Meilenstein" auf dem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit. stg


Offene Stellen eher bei kleineren Betrieben

Stellenmarkt | Der größte Teil der derzeit gemeldeten offenen Stellen wird von kleinen und mittleren Unternehmen angeboten. 95 Prozent des Angebots kommen von Firmen mit weniger als 500 Beschäftigten, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ermittelt. www.iab.de


Tarifverträge nichtig

Urteil | Das Arbeitsgerichts Duisburg hat entschieden, dass der "Beschäftigten Verband Industrie Gewerbe Dienstleistung e.V." (BIGD) seit dem 1. Januar 2010 nicht tariffähig ist. Im März 2010 hatte der BIGD in Kooperation mit der inzwischen für tarifunfähig erklärten "Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen" (CGZP) und anderen sogenannten christlichen Gewerkschaften Tarifverträge in der Leiharbeit abgeschlossen. "Es ist gut, dass dem unseriösen Treiben von Phantomgewerkschaften erneut ein Riegel vorgeschoben worden ist", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Az 4 BV 29/12