Neue Honorarbedingungen bei der FAZ

Verlage | Die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di und der Deutsche Journalistenverband haben mit dem Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung neue Vertragsbedingungen für freie Mitarbeiter/innen ausgehandelt. Damit wurde der Streit vor dem Landgericht Frankfurt am Main um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beendet. Im vorliegenden Kompromiss erhält der Verlag ein Exklusivrecht für die Erstveröffentlichung auf der Grundlage des Urheberrechts. Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt. Außerdem behalten die Autor/innen das Nutzungsrecht am jeweiligen Beitrag, wodurch sie ihn nach der Erstveröffentlichung anderweitig anbieten können. Bei weiteren Nutzungen durch den Verlag, beispielsweise im Internet, erhält der Urheber eine angemessene Vergütung.

http://dju.verdi.de/freie_journalisten/verlags-agb