Zwischen Stuttgart und Heidelberg brachten diese Beschäftigten den Schiffsverkehr zum Stehen

Am 28. Februar waren die Schleusen am Neckar zwischen Stuttgart und Heidelberg außer Betrieb. Ein Warnstreik der Beschäftigten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), zu dem ver.di bundesweit aufgerufen hatte, war der Grund. Auch der Verkehr am Rhein war durch den Warnstreik in Iffezheim behindert.

In Stuttgart versammelten sich 50 Beschäftigte des örtlichen Wasser- und Schifffahrtsamtes, dessen Zukunft von den Reformplänen der Bundesregierung in besonderer Weise bedroht ist, weil dieses Amt künftig Heidelberg unterstellt werden soll. Nach einer Streikversammlung im Gewerkschaftshaus fuhren die Beschäftigten zur Schleuse nach Stuttgart-Hofen, um ihren Protest auch öffentlich zu zeigen. Insgesamt waren an diesem Tag weit über 200 Menschen im Warnstreik.

Jede fünfte Stelle ist bedroht

Mit den Arbeitsniederlegungen werden Tarifverhandlungen zum Schutz der WSV-Beschäftigten und ihrer Arbeitsbedingungen verlangt. Schon mehrfach hatte ver.di das zuständige Bundesinnenministerium zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Bisher vergeblich. Hintergrund der Warnstreiks sind die Pläne des Bundesverkehrsministeriums, im Rahmen des Umbaus der WSV die Behörde in der bestehenden Form zu zerschlagen und dabei von derzeit 12.000 Arbeitsplätzen mindestens jede fünfte Stelle abzubauen. In Baden-Württemberg wären davon rund 1400 Beschäftigte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen betroffen. Einrichtungen und Dienststellen gibt es rund um Freiburg, Mannheim, Heidelberg, Heilbronn und Stuttgart. Durch die geplante Umstrukturierung werden nicht nur Arbeitsplätze gefährdet und Standorte geschlossen, sondern die gesamte Infrastruktur der Wasserwege in eine unsichere rechtliche Lage gebracht.

Dagegen fordert ver.di von der Bundesregierung im Rahmen von Tarifverhandlungen den Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen und die Beteiligung der Beschäftigten an der Entwicklung ihrer beruflichen Zukunft. Außerdem verlangt die Gewerkschaft Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung wie Qualifizierung und individuelle Personalentwicklungsmaßnahmen, eine umfassende Einkommenssicherung für betroffene Beschäftigte sowie Ausbildungsperspektiven für die Jugend.