Die Tarifverhandlungen im niedersächsisch-bremischen Einzelhandel sind erneut an der Blockadehaltung des Arbeitgeberverbandes gescheitert: Anders als in allen anderen bundesdeutschen Tarifgebieten verweigern die Arbeitgeber weiterhin den 300.000 Beschäftigten existenzsichernde Löhne. Zudem fordern sie Öffnungsklauseln im Tarifvertrag, um die Gehälter zu senken. Ein tarifliches Mindestgehalt von 8,50 Euro sei ihnen zu hoch.

Ein Einigungswille sei bislang nicht vorhanden gewesen, sagte die stellvertretende ver.di-Verhandlungsführerin Juliane Fuchs. Die Arbeitgeber forderten stattdessen die Vereinbarung einer Öffnungsklausel für Ausnahmeregelungen. Damit sollen Schüler, Studenten und Rentner von vorneherein unter dem Mindestlohn bleiben, falls der Gesetzgeber Ausnahmen zulässt.

Dreiste Forderungen

Auch will der Arbeitgeberverband den Mindestlohn erst ab 2015 gewähren und zudem tarifliche Erhöhungen bis Mitte 2017 ausschließen. Obendrein wurde die Forderung aufgestellt, die beiden Manteltarifgebiete Bremen und Niedersachsen zusammenzulegen. "Das würde vor allem für die Bremer Verschlechterungen bringen", sagte Fuchs.

"Die Großen in der Branche wollen mit uns abschließen", sagte die ver.di-Expertin. Die Beschäftigten im Einzelhandel benötigten endlich sichere Löhne, von denen man auch leben kann.

"Es kann nicht sein, dass tausende Beschäftigte ihre Löhne durch Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen", so ver.di-Verhandlungsführer Rüdiger Wolff. Damit subventionierten die Steuerzahler Unternehmen, die trotz steigender Gewinne nicht bereit seien, existenzsichernde Löhne zu zahlen. "Wir schließen keinen Tarifvertrag ab, der eine zukünftige gesetzliche Regelung zum Mindestlohn von 8,50 Euro unterlaufen würde", sagte er.

Auch bezüglich der Eindämmung prekärer Beschäftigung, zum Beispiel für die Warenauffüllung, hat der Arbeitgeberverband bisher kein Entgegenkommen gezeigt: Die Tarifvertragsparteien waren sich bislang nur darüber einig, dass Beschäftigte mit Werkverträgen wieder in die Unternehmen zurückgeführt werden sollen. Doch wenn es nach dem Willen der Arbeitgeberseite geht, dann sollen diese Beschäftigten zukünftig von dem üblichen Zeitraum der Gehaltserhöhungen ausgenommen werden und erst deutlich später von Tariferhöhungen profitieren. Bis zum Redaktionsschluss war noch kein neuer Verhandlungstermin vereinbart.