Tarifabschlüsse übertragen

Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Februar in einem Urteil klargestellt, dass das generelle Streikverbot für Beamt/innen der Europäischen Menschenrechtskonvention und deren Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte widerspreche. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp begrüßte das Urteil: "Der Gesetzgeber hat nun zu prüfen, wie der Konflikt unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und der Fortentwicklung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten gelöst werden kann." Die Leipziger Richter hätten auch auf die Möglichkeit hingewiesen, die einseitige Regelungsbefugnis der Dienstherren zu Gunsten einer erweiterten Beteiligung der Gewerkschaften und Berufsverbände einzuschränken. Diese Forderung erhebt ver.di seit langem. Jetzt will die Gewerkschaft sie durch eine Initiative zur Erweiterung der unzureichenden gewerkschaftlichen Mitspracherechte im Beamtenrecht konkret angehen. ver.di habe zudem einen eigenen Gesetzesänderungsentwurf vorgelegt. "Unser Ziel ist es, das immer noch durch Obrigkeitsdenken geprägte Beamtenrecht zu demokratisieren und es dort, wo dies verfassungsrechtlich zulässig ist, für Verhandlungs- und Vertragsrechte zu öffnen", erklärte ver.di-Bundesbeamtensekretär Klaus Weber in einer Pressemitteilung. Unverzüglich sollen Gespräche darüber aufgenommen werden. Die Ausführungen des Gerichts seien auch im Hinblick auf die anstehende Tarifrunde im öffentlichen Dienst von großer Bedeutung, betonte Meerkamp. Eine klare Botschaft der Richter sei, dass Beamt/innen in Bund und Ländern nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden dürfen, solange ihnen die Durchsetzungsrechte verwehrt seien. Ausgehandelte Tarifabschlüsse müssten auf den Beamtenbereich übertragen werden. hla

Aktenzeichen G 2 C 1.13