Notlage gefährdet Existenz

Petition – Gemeinsam mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert ver.di in einem offenen Brief an die Bundesregierung ein Mindestkurzarbeitsgeld in Höhe von 1.200 Euro. Das Geld soll unabhängig von der Branche gezahlt werden. Hintergrund der Forderung ist, dass das Kurzarbeitsgeld gerade in gering entlohnten Branchen nicht ausreicht und die Betroffenen ohne eigenes Verschulden in existenzgefährdende Notlagen geraten. In den ersten drei Monaten liegt das gesetzliche Kurzarbeitsgeld für Kinderlose bei 60 Prozent. Die Forderung orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn, den beide Gewerkschaften vor sechs Jahren durchsetzen konnten. Die Petition kann gezeichnet werden unter verdi.de/themen/corona/ mindestkurzarbeitergeld

Mindeststandards festgelegt

Altenpflege – ver.di hat mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einen Tarifvertrag über Mindestbedingungen in der Altenpflege vereinbart. Danach steigen die Stundenlöhne stufenweise an, sodass sie am Ende rund 25 Prozent über dem bisherigen Pflegemindestlohn liegen. Vereinbart wurden auch mindestens 28 Tage Urlaub und ein zusätzliches Urlaubsgeld von mindestens 500 Euro. ver.di und BVAP sind zuversichtlich, dass auch Caritas und Diakonie den gemeinsamen Weg zu flächendeckend wirksamen Arbeitsbedingungen unterstützen. Der Tarifvertrag soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August auf die gesamte Branche erstreckt werden. Das versucht nun jedoch der Arbeitgeberverband Pflege zu verhindern. Er will ver.di gemeinsam mit der Evangelischen Heimstiftung Baden-Württemberg vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg für tarifunfähig erklären lassen. Er behauptet, ver.di habe "keine Durchsetzungsfähigkeit in der Branche". In einem Pressegespräch sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke, er sehe der Klage gelassen entgegen. ver.di habe durch zahlreiche Tarifverträge in der Altenpflege durchaus ihre Durchsetzungsfähigkeit bewiesen.

Geheimdienst-Kritiker gewinnt in letzter Instanz

Verfassungsschutz – Der Bremer Menschenrechtler, Publizist und Rechtsanwalt Rolf Gössner, 72, hat jetzt endgültig bestätigt bekommen, dass der Verfassungsschutz ihn fast vier Jahrzehnte lang rechtswidrig beobachtet hat. Dies hatte bereits 2018 das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster festgestellt. Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz legte daraufhin Revision ein, doch scheiterte es damit jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht. ver.di publik hatte mehrfach über den Fall berichtet. Der Verfassungsschutz hatte von 1970 bis 2008 Material über den linken, aber parteilosen Geheimdienst- und Polizeikritiker gesammelt, der auch jahrelang Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte war. Registriert wurden vor allem Gastbeiträge und Interviews in linken Medien wie Neues Deutschland oder Marxistische Blätter, aber auch Auftritte bei der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" oder der "Roten Hilfe". Laut dem jetzt bestätigten und damit rechtskräftig gewordenen OVG-Urteil vertritt Rolf Gössner aber keine verfassungsfeindlichen Positionen. Die Beobachtung habe schwerwiegend seine Grundrechte beeinträchtigt, sei unverhältnismäßig gewesen und könne abschreckende Wirkung auf die Ausübung der Meinungs- und Pressefreiheit haben.

Radikalenerlass offiziell aufheben

Unterschriftenaktion – Am 28. Januar 1972 unterzeichnete der damalige Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass. In den folgenden Jahren wurden rund 3,5 Millionen Bewerber*innen für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft. Diese Überprüfungen führten zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Im Vorfeld des 50. Jahrestags des Radikalenerlasses im kommenden Jahr haben ehemalige Betroffene des Erlasses eine Unterschriftenaktion gestartet. Zu den Erstunterzeichner*innen gehören unter anderem der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke, seine Stellvertreterinnen Christine Behle und Andrea Kocsis sowie der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Die Aktion fordert, den Radikalenerlass generell und bundesweit offiziell aufzuheben, alle Betroffenen voll umfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen sowie die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen wissenschaftlich aufzuarbeiten.

berufsverbote.de

Pandemie-Zuschlag von 150 Euro

Grundsicherung – Corona trifft die Bezieher*innen von Grundsicherung besonders stark. Daher unterstützt ver.di die Vorschläge von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, zu einem pandemie-bedingten Zuschlag auf die Grundsicherung. Hartz IV müsse mit einem Zuschlag von 150 Euro monatlich auf die Regelsätze mindestens für die Dauer des Lockdowns aufgestockt werden, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Außerdem forderte er Heil auf, seine Pläne zu Änderungen beim Arbeitslosengeld II weiterzuverfolgen und die Restriktionen abzuschwächen.