Ausgabe 03/2014
Kurznachrichten
Künstlersozialkasse - Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem Unternehmen künftig daraufhin überprüft werden sollen, ob sie korrekt ihre Sozialversicherungskosten für die von ihnen beauftragten Künstler/innen und Publizisten an die Künstlersozialkasse abführen. Die beiden Berufsgruppen sind auf diese Sozialversicherung angewiesen, die sich als Modell der Auftraggeber-beteiligung bewährt habe, sagte ver.di-Vize Frank Werneke. Die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Überprüfung sorgt dafür, dass Unternehmen und Betriebe bestehendes Recht einhalten und mehr Einnahmen in die Alterssicherung der Künstler/innen fließen.
Flashmobs sind im Arbeitskampf erlaubt
Urteil - Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass eine Flashmob-Aktion in einem Berliner Supermarkt als Arbeitskampfmittel erlaubt war. ver.di hatte zu der Aktion in der Tarifrunde aufgerufen, bei der es darum ging, den Schutz des Manteltarifvertrages wiederherzustellen. Die Streikenden hatten ihre Einkaufswagen im Kassenbereich des Supermarkts stehen gelassen, weil dort Streikbrecher eingesetzt wurden. Das Urteil sei ein klares und positives Signal für die Beschäftigten in der augenblicklichen Diskussion um mögliche Einschränkungen des Streikrechts, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.
Aktenzeichen 13 CA 10477/13 u.a.
Kein Hau-Ruck-Verfahren
Personalverordnung in der Psychiatrie - Das pauschale Entgeltsystem für die psychiatrischen Kliniken soll nun doch nicht im Hau-Ruck-Verfahren eingeführt werden. Personalengpässe können somit vorher noch abgebaut werden. Die Regierungsparteien haben angekündigt, den Kliniken zwei Jahre mehr Zeit bis zur ersten Abrechnung nach dem neuen System einzuräumen. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler begrüßte die Ankündigung, dass die Personalausstattung der psychiatrischen Kliniken noch mindestens bis zum Jahresende 2018 vollständig von den Krankenkassen finanziert wird. Die gewonnene Zeit sollte dazu genutzt werden, die seit 30 Jahren bestehende Personalverordnung in der Psychiatrie (PsychPV) zu modernisieren und neue Therapien, andere Arbeitsweisen und neu entstandene Berufe sachgerecht abzubilden.
Vorratsdatenspeicherung: EU-Richtlinie aufgehoben
Datenschutz - Der Europäische Gerichtshof hat die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Vorgesehen war darin, alle Telefon- und Internetdaten auf Vorrat zu speichern. Der Gerichtshof befand, die Eingriffe in die Grundrechte seien von großem Ausmaß und besonderer Schwere. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die das Speichern von Daten ohne Anlass auf Vorrat vorschreibt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Nun gibt es auch auf europäischer Ebene keine Vorschrift mehr, Verbindungsdaten von Telefonaten, E-Mails und Internetnutzungen zu sammeln.
Unterschriften für Presseauskunftsrecht
Online-Petition - Die Pressegesetze der Länder sind auf den Bundesnachrichtendienst als Bundesbehörde nicht anwendbar, so hatte das Bundesverwaltungsgericht 2013 entschieden. Diese Lücke kann durch ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene geschlossen werden. Ein Bonner Journalist hat deshalb eine Petition eingereicht, die bis zum 5. Mai 50.000 Unterschriften braucht, um im Petitionsausschuss des Bundestags behandelt zu werden. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di unterstützt die Online-Petition und gehört zu den Erstunterzeichnern.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen
Datenkraken 2014 enthüllt
BigBrotherAwards - Die Auszeichnung für Datenkraken ging erneut an zahlreiche Unternehmen, aber auch das Kanzleramt hat einen der Negativpreise bekommen: für geheimdienst- liche Verstrickungen in den NSA-Überwachungsskandal sowie unterlassene Abwehr- und Schutzmaßnahmen. Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz seien an Überwachungsinstrumenten, Spähprogrammen und Infrastrukturen der NSA beteiligt, hieß es in der Begründung. Passend dazu ging der erste Positivpreis dieser regelmäßigen Auszeichnung an den Enthüller Edward Snowden für seine Aufklärung im Abhörskandal der NSA.
In der Kategorie Arbeitswelt hat die RWE Vertrieb AG einen Negativpreis für den Einsatz einer Software bei Subunternehmern bekommen, die Telefonate und Bildschirmaktionen von Call-Center-Mitarbeitern lückenlos aufzeichnet. In der Kategorie Verkehr ging der Award an die "MeinFernbus GmbH" für die Verpflichtung, zusammen mit einem Online Ticket immer auch einen amtlichen Ausweis vorzeigen zu müssen. Und in der Kategorie Verbraucherschutz hat die Firma LG Electronics Deutschland GmbH das Rennen gemacht, weil die von ihr verkauften "smarten" Fernsehgeräte via Internetanschluss detaillierte Informationen über das, was sich die Menschen damit angesehen haben, an die Firmenzentrale nach Südkorea übermittelten. In der Kategorie Technik wurden die nicht näher benannten "Spione im Auto" ausgezeichnet, die bei jedem gefahrenen Meter Datensammlungen anlegen.
In Gesprächen kann jede und jeder viel verraten, wirklich "nackt" aber machen erst die Metadaten, deshalb wurde dieser Begriff ebenfalls von der Jury ausgewählt.