Ausgabe 08/2014
Es geht um das Streikrecht
Der Streik ist das wichtigste Machtmittel aller Beschäftigten
Statt über neue Gesetze gegen Stress am Arbeitsplatz zu sinnieren, solle die Bundesregierung lieber gegen Stress im Alltag vorgehen und die Gewerkschaften an die Leine legen, forderte jüngst Spiegel-Redakteur Jan Fleischhauer. Er fühlte sich vom Lokführer-Streik genervt und wünschte sich, "wir hätten eine Margaret Thatcher, die mit dem Streikspuk Schluss macht, der Deutschland in Atem hält." Fleischhauer muss man nicht ernst nehmen, aber er spricht aus, wovon viele Marktradikale in Politik, Wirtschaft und Medien träumen, wenn sie sich unbeobachtet fühlen.
Anfang Dezember haben die in der Vereinigung Cockpit organisierten Lufthansa-Pilot/innen im Rennen um den unbeliebtesten Streik des Jahres den Staffelstab von den Lokomotivführer/innen aufgenommen, die sich, wie ihre Kolleg/innen in den Cockpits, stark genug fühlen, sich eigenständige kleine Gewerkschaften zu halten, die nur ihre eigenen Interessen vertreten. Die deshalb eigene Tarifverträge erkämpfen und damit die Auflösung des Prinzips "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag", also die Auflösung der sogenannten Tarifeinheit in Kauf nehmen. Mit ihren Arbeitsniederlegungen spielen diese Organisationen die relative Stärke ihrer Mitglieder im Betriebsablauf des Eisenbahn- oder Flugverkehrs aus und treten in Konkurrenz zu den großen Organisationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Auf den Plan gerufen
Gleichzeitig befeuerten sie damit erneut eine heiße öffentliche Diskussion. Mit ihrer Tarifpolitik hatten sie schon vor vier Jahren den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Damals war die Erzwingung der Tarifeinheit per Gesetz noch an der mitregierenden FDP gescheitert. Anno 2014 scheint sie - unter Schwarz-Rot - wieder in greifbare Nähe zu rücken: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Leitung der Sozialdemokratin Andrea Nahles Anfang November den ersten Entwurf eines Gesetzes vor, das mit einer - so heißt es im Entwurf - "Regelung der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip" den "verfassungsrechtlich gewährleisteten Koalitionspluralismus in geordnete Bahnen" lenken soll. Das Mehrheitsprinzip war dann auch Grundlage des Gesetzentwurfs, wie ihn das Bundeskabinett am 11. Dezember gebilligt hat.
Im Ministerium macht man sich nämlich Sorgen um die Tarifautonomie, deren Funktionsfähigkeit durch Tarifkollisionen gefährdet werden könne: "Tarifkollisionen bergen die Gefahr, dass die Koalitionen [Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, d. Red.] der ihnen durch Art. 9 Absatz 3 des Grundgesetzes überantworteten und im allgemeinen Interesse liegenden Aufgabe der Ordnung und Befriedung des Arbeitslebens nicht mehr gerecht werden können."
Arbeitgeber produzieren seit Jahren Chaos
Das Arbeitsleben befrieden sollen sie also, die Gewerkschaften, und zwar bitte "in geordneten Bahnen". So versteht es nämlich auch die Arbeitgeberseite, die langsam ungeduldig wird. Der Gesetzgeber müsse 2015 das Gesetz zur Tarifeinheit "endlich" umsetzen, forderte am 7. Dezember der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer: "Das Risiko, jederzeit einem Arbeitskampf durch Spartengewerkschaften ausgesetzt zu sein, würde langfristig die Tarifautonomie als Standortvorteil in Deutschland gefährden."
Dabei sind sie, die Arbeitgeber, es doch selbst, die seit Jahren in den Betrieben ein komplettes Chaos unterschiedlichster Arbeitsbedingungen produzieren. Sie sind es, die die Tarifeinheit in den Betrieben zerstört haben und tagtäglich bedrohen - durch flexible Betriebsorganisation, Betriebsteilungen und -auslagerungen, Tarifflucht, Leih-arbeit und Werkverträge, durch geringfügige Beschäftigung.
Das Gewerkschaftslager bewertet den Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Ministerium differenziert. Der Deutsche Beamtenbund und Berufsgewerkschaften wie etwa die Piloten-Vereinigung Cockpit, der Klinikärzte-Verband "Marburger Bund" und der Deutsche Journalisten-Verband schreien naturgemäß Zeter und Mordio. Für den DGB hingegen begrüßte dessen Vorsitzender Reiner Hoffmann "den Kerngedanken des Gesetzes, wonach über das Mehrheitsprinzip der Grundsatz ‚Ein Betrieb, ein Tarifvertrag‘ gestärkt" werde.
Die Solidarität aller Beschäftigtengruppen
Hingegen forderten ver.di, die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unter dem Motto "Tarifeinheit: ja - Eingriff ins Streikrecht: nein" die Bundesregierung auf, "von einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit abzusehen". Tarifeinheit, so der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, könne nur politisch, nur durch gewerkschaftliches Handeln hergestellt werden. Die drei DGB-Gewerkschaften bekennen sich zu dem Grundsatz, dass sie die Solidarität aller Beschäftigtengruppen organisieren nach dem Prinzip "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" im Sinne von Flächentarifverträgen: "Die so verstandene Tarifeinheit hat einen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen. Tarifeinheit begrenzt die Konkurrenz, sichert die Durchsetzungsfähigkeit der Belegschaften und fördert die Akzeptanz der Tarifautonomie."
Der vom Ministerium vorgelegte Gesetzentwurf werde diesen Grundsätzen allerdings nicht gerecht, da er bei einem Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb vorsehe, nur denjenigen der Mehrheit gelten zu lassen. Die anderen seien dann tariflos, und ihr Streikrecht stehe unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit: "Das ist unzweifelhaft auch eine indirekte Einschränkung des Streikrechts. Wer die Tarifautonomie stärken will, darf auch Streiks als grundgesetzlich garantiertes Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 GG nicht einschränken. Wir lehnen jegliche Eingriffe in das Streikrecht ab", lautet der Schlusssatz eines Aufrufs der Initiative von ver.di, NGG und GEW im Internet. Das ist auch die Quintessenz einer ausführlichen Stellungnahme, die ver.di am 18. November gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit abgeben hatte, die sich eng an den entsprechenden Beschluss des letzten DGB-Bundeskongresses anlehnt.
Die Opposition im Bundestag lehnt das Gesetz zur Tarifeinheit strikt ab. Jutta Krellmann als gewerkschaftspolitische Sprecherin der Links-Fraktion rät der Bundesarbeitsministerin, das geplante Gesetz zu "kassieren, bevor es das Bundesverfassungsgericht tut". Nahles solle sich lieber um eine Korrektur der verschlechterten Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt kümmern, den Missbrauch von Werkverträgen verhindern und Leiharbeit sowie sachgrundlose Befristungen abschaffen. Und Beate Müller-Gemmeke, in der Grünen-Fraktion Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, fürchtet, dass ein Gesetz zur Tarifeinheit "die Tarifautonomie nicht stärken, sondern noch stärker gefährden" und weiteren Einschnitten in das Streikrecht Tür und Tor öffnen werde. Die CSU habe unlängst schon gesetzlich verordnete Zwangsschlichtungen gefordert: "Davon werden auch die großen DGB-Gewerkschaften betroffen sein."
Streikrecht weltweit bedroht
Dass Arbeiter und Angestellte zur Durchsetzung ihrer Interessen immer mal wieder die Arbeit niederlegen, ist ihren Kontrahenten, den Arbeitgebern, seit jeher ein grundlegendes Ärgernis. Viele von ihnen würden, wie Spiegel-Redakteur Fleischauer, gern für immer SchIuss machen mit dem Streikspuk. Immer wieder war und ist der Streik als das schärfste und wirksamste Machtmittel der Lohnabhängigen solchen Angriffen ausgesetzt - rund um den Globus und so auch aktuell in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Sonderorganisation der Vereinten Nationen zur Formulierung und Durchsetzung weltweit geltender Arbeits- und Sozialstandards. Dort bestreiten die Arbeitgebervertreter aus aller Welt neuerdings, dass dem ILO-Übereinkommen Nr. 87 zur Vereinigungsfreiheit das Recht der Arbeiter und Angestellten auf Streik entnommen werden kann - eine Rechtsauslegung, die in den letzten 60 Jahren unbestritten war.
Jetzt dem Aufruf anschließen
"Tarifeinheit: ja - Eingriff ins Streikrecht: nein" lautet die Überschrift eines Aufrufs über das Internet, der sich gegen eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit richtet und bis zum 11. Dezember mehr als 15.000 Unterstützer/innen gefunden hat. Er steht dort weiterhin zur Unterzeichnung bereit: www.verdi.de/themen/geld-tarif/tarifeinheit