Ausgabe 01/2015
Hotline für konkrete Fragen
Ihr Arbeitgeber zahlt nicht den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl er Ihnen zusteht? Sie wollen wissen, ob der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro für Sie gilt oder nicht? Sie suchen Kontakt zur Gewerkschaft, weil Sie Ihr Recht auf den Mindestlohn durchsetzen wollen? Mit Start des gesetzlichen Mindestlohns hat der DGB seit dem 2. Januar 2015 eine Hotline geschaltet.
Unter der Telefonnummer 0391 / 408 80 03 gibt es Antworten auf alle Fragen rund um den Mindestlohn. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr zum Festnetztarif erreichbar. Für ausländische Beschäftigte sind Beratungen in ihrer Muttersprache möglich.
ver.di-Mitglieder erhalten rechtlichen Rat auch vom ver.di-Rechtsschutz im Bezirk München & Region. Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne müssen bei den zuständigen Stellen gemeldet werden, also der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll. Niemand, der Anspruch auf den Mindestlohn hat, soll darum betrogen werden. Schließlich haben die Gewerkschaften - allen voran ver.di und die NGG - lange dafür gekämpft.