Wasser ist keine Handelsware. Wasser ist ein Menschenrecht. Und das muss auch im europäischen Recht so verankert werden. Das hat die Mehrheit im Europäischen Parlament - Abgeordnete der Grünen/Europäische Freie Allianz und der sozialdemokratischen und linken Fraktionen - am 8. September entschieden. Der Erfolg für das Menschenrecht auf Wasser geht auf die Lobbyarbeit der Bürgerinitiative EBI "Wasser ist Menschenrecht - right2water" zurück.

Nun ist die EU-Kommission am Zug und muss handeln. Die Abgeordneten im Europäischen Parlament haben die Kommission aufgefordert, einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, das Menschenrecht auf Wasser gemäß den UN-Richtlinien in der europäischen Gesetzgebung zu verankern. Sämtliche Änderungsanträge, die die Ziele der Bürgerinitiative banalisiert hätten, hat das Europaparlament abgelehnt.

Es ist ein Erfolg aller Unterstützer der Kampagne. So hatten bis September 2013 über 1,9 Millionen EU-Bürger/innen, ihre Unterschrift für das Menschenrecht auf Zugang zu Wasser geleistet. Die Bürgerinitiative wurde in Deutschland federführend von ver.di koordiniert. Allein hier kamen über 1,38 Millionen Unterschriften zusammen. Ein Riesenerfolg. Die EBI ist die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt. Nach einer Verordnung der EU-Kommission sind EU-weite Bürgerinitiativen seit dem 1. April 2012 möglich. Für den Erfolg einer Initiative müssen in Europa innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften gesammelt werden.

"Das öffentliche Gut Wasser gehört in die öffentliche Hand und darf nicht zur Handelsware werden", sagte Andreas Scheidt, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, angesichts des Etappensiegs im Europäischen Parlament. Jetzt sei die EU-Kommission aufgefordert, endlich dem Willen der Bürger zu folgen und das Menschenrecht auf Wasser wirksam und dauerhaft zu verankern. Die Entscheidung des EU-Parlaments dürfe aber auch nicht an anderer Stelle unterlaufen werden. Die EU-Kommission müsse verbindlich erklären und sicherstellen, dass die Wasserver- und -entsorgung von den Verhandlungen zu Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA und TiSA ausgenommen werden. Gerade diese Abkommen sind geeignet, das Recht auf Wasser zu banalisieren und Wasser zur Handelsware zu machen.

ml