Acht von 50 Unterstützer/innen vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg

Hamburg I - Die Versicherung HUK-Coburg ist jetzt auch vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg mit ihrem Versuch gescheitert, dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden ihrer Hamburger Niederlassung, Maik Studier, zu kündigen. Eine Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht ließ die zuständige Kammer des Hamburger LAG nicht zu. Stattdessen forderte die Richterin die HUK-Coburg auf, wieder zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Betriebsräten zurückzukehren.

Ein Fall von Union Busting

Das war passiert: Ende 2014 hatte Maik Studier eine Verdachtskündigung erhalten. Der Vorwurf: Arbeitszeitbetrug im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit. Als der Betriebsrat seine Zustimmung verweigerte, versuchte die HUK-Coburg, sich diese vom Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. Doch der Arbeitgeber konnte in beiden Instanzen keine Tatsachen für den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs vorlegen. Dabei hatte die Versicherung für das Verfahren eigens die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Ruge & Krömer engagiert, die in dem Ruf steht, Arbeitgeber bei dem Versuch des Union Bustings zu unterstützen.

Zu dem Gerichtstermin am 23. November vor dem Hamburger LAG waren mehr als 50 Unterstützer/innen von Maik Studier gekommen. Bereits kurz nach dem Kündigungsversuch hatte ver.di das Vorgehen des Arbeitgebers öffentlich gemacht, sowohl innerhalb der HUK-Coburg als auch in der gesamten Versicherungsbranche und darüber hinaus. Mit dem Erfolg, dass der Unterstützerkreis wuchs.

So schrieb der Betriebsrat der Familienfürsorge Lebensversicherung und Pax Familienfürsorge Krankenversicherung, die zur HUK-Coburg-Gruppe gehört, an den Vorstand: "Es geht Ihnen nicht um die Ahndung eines Arbeitszeitbetrugs, sondern um die Bekämpfung und Zermürbung eines demokratisch gewählten Gremiums der Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten. Aus ähnlichen Fällen in anderen Unternehmen - mit denen Sie sich jetzt auf eine Stufe gestellt haben - dürfte Ihnen bekannt sein, dass die Zielpersonen in solchen Konflikten schwere seelische Beschädigungen davontragen. Offensichtlich ist es Ihnen gleichgültig, ob die Zielperson Ihres Angriffs, der Kollege Studier, dabei persönlichen Schaden nehmen wird. Es ist Ihnen gleichgültig, ob Sie neben der Betriebsverfassung auch einen Teil unserer demokratischen Gesellschaftsverfassung beschädigen. Es ist Ihnen gleichgültig, ob Sie zukünftig noch konstruktiv mit den Betriebsratsgremien im HUK-Konzern zusammenarbeiten können. Es ist Ihnen gleichgültig, ob das öffentliche Ansehen der HUK-Coburg als ‚ausgezeichneter‘ Arbeitgeber Schaden nimmt."

Woher der Wind bläst

Im Prinzip sind Betriebsratsmitglieder gegen Kündigungen grundsätzlich geschützt. Deshalb hatte die HUK-Coburg in Hamburg im Januar 2015 beim Betriebsrat auch die Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung beantragt. Diesen Antrag lehnte der Betriebsrat einstimmig ab. Seitdem versucht die HUK-Coburg, sich vom Arbeitsgericht diese fehlende Zustimmung ersetzen zu lassen. Auch an anderen Standorten der HUK-Coburg klagen Betriebsräte seit einiger Zeit darüber, dass die Geschäftsleitungen versuchen, sie in ihrer Arbeit zu behindern und ihnen ihre Rechte streitig zu machen. Dass die HUK-Coburg dafür Spezial-Anwälte engagiert, die sich selbst rühmen, mit dem ‚Kündigen von Unkündbaren‘ Erfolg zu haben, zeigt, woher der Wind auch in Hamburg bläst.

Aktenzeichen 7 TaBV 8/15

"Aus ähnlichen Fällen in anderen Unternehmen - mit denen Sie sich jetzt auf eine Stufe gestellt haben - dürfte Ihnen bekannt sein, dass die Zielpersonen in solchen Konflikten schwere seelische Beschädigungen davontragen"

Betriebsrat der Familienfürsorge