Ausgabe 01/2016
Kurznachrichten
Niedersachsen I - Das Niedersächsische Kabinett hat noch kurz vor Jahresende beschlossen, die Altenpflege-Ausbildung per Umlage zu finanzieren. Mit dieser Verordnung zum Altenpflegeausgleich sollen Anreize für neue Ausbildungsplätze geschaffen werden, um dem dringenden Bedarf an mehr Fachkräften Rechnung zu tragen. Dieser überfällige Beschluss hatte seit langem auf der Forderungsliste von ver.di gestanden. Die Landesregierung habe wegen des bestehenden Fachkräftemangels in der Pflege konsequent gehandelt, sagt Joachim Lüddecke, ver.di-Fachbereichsleiter für das Gesundheitswesen in Niedersachsen und Bremen: "Die Umlage-Finanzierung betrifft alle Einrichtungen - auch die, die ihre Auszubildenden nicht nach dem geltenden Tarifvertrag in der Altenpflege bezahlen", so Lüddecke. Das betreffe vor allem diejenigen privaten Einrichtungen, die im Tarifausschuss vehement gegen die Allgemeinverbindlichkeit des Vertrages für die Auszubildenden aufgetreten seien.
Primark: Neu im Sortiment
Niedersachsen II - Auch für die Beschäftigten des Textildiscounters Primark in Niedersachens gelten künftig die regionalen Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels. "Der Einsatz und die Ausdauer der aktiven ver.di-Kolleginnen ist belohnt worden: Primark hat mit ver.di einen Tarifvertrag vereinbart. Es wird bereits 2016 mehr Geld geben", sagt Sabine Gatz, im ver.di-Landesbezirk Niedersachsen/Bremen Fachbereichsleiterin für den Handel. Die volle Anerkennung der manteltariflichen Regelungen folgt in Stufen bis zum 1. Mai 2018. Die Beschäftigten profitieren künftig von deutlichen Entgeltsteigerungen, besseren Zuschlags- und Sonderzahlungsregelungen und von der Anerkennung ihrer Berufsjahre bei Primark, die für viele Beschäftigte zusätzlich zu mehr Entgelt führt.
Kliniken: Sparwahn rächt sich
Hessen - Zum Fernsehbericht des Teams Wallraff Mitte Januar über die Zustände in den Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden nahmen die ver.di-Vertrauensleute Stellung: Mehrarbeit, Überstunden und Arbeitszeitverstöße seien bereits vor der Übernahme durch den Helios-Konzern an der Tagesordnung gewesen. Der Personalabbau sei weitergegangen. Die festgestellten Hygienemängel beruhten vor allem auf deutlich verschlechterten Arbeitsbedingungen, gerade auch im Reinigungsbereich. Die ständige Überlastung des Personals habe schon zu einer sehr hohen Zahl von Eigenkündigungen unter den Pflegekräften geführt.
Nachzahlungen erstritten
Sachsen - Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 17. November 2015 (Az. 2 BvL 20/09) entschieden, dass die Alimentierung der sächsischen Beamten nach Streichung der Sonderzahlung im Jahre 2011 "evident unangemessen", sprich deutlich zu niedrig war. Die Grundgehaltsätze genügten nicht, um das Beamtenverhältnis in Sachsen im gebotenen Maße attraktiv zu erhalten, sei es doch die Aufgabe der Beamten, "Verfassung und Gesetz im Interesse des Bürgers auch und gerade gegen die Staatsspitze zu behaupten". Dem Freistaat wurde bis 30. Juni 2016 Zeit gegeben, "die Rechtslage rückwirkend verfassungsgemäß umzugestalten". Aus dem Beschluss folgen Nachzahlungen für dreiviertel der sächsischen Beamten, die auf Empfehlung von ver.di und mit Unterstützung durch den DGB-Rechtsschutz Widerspruch gegen die Besoldungskürzung 2011 erhoben hatten. Der DGB hat den Finanzminister zu Gesprächen über die Höhe der Nachzahlung und eine wertschätzende Alimentation für die Zukunft aufgefordert.