Nach jahrelangen Verhandlungen war die neue Datenschutzverordnung der Europäischen Union plötzlich unter Dach und Fach. Sie gilt ab Anfang 2018 als unmittelbares Recht in der ganzen EU und löst in Deutschland praktisch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Der Durchbruch in Brüssel gelang im Dezember. Mit dem Ergebnis waren der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht von der Grünen-Fraktion, die EU-Kommission und der Ministerrat mehr als zufrieden. "Die Bürger bekommen die Entscheidungshoheit über ihre persönlichen Daten zurück. Unternehmen dürfen Daten in der Regel nicht ohne weiteres weitergeben und Daten nur für den Zweck nutzen, für den sie gedacht waren. Unternehmen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, müssen Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresweltumsatzes zahlen", sagte Albrecht.

"Positiv beeindruckt" von der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) zeigt sich Datenschutzexperte Thilo Weichert in einem Interview für den Bund-Verlag. Sämtliche Versuche der Wirtschaftslobby, "Abstriche zu machen, wurden abgewehrt. Der Text ist gut lesbar, aber äußerst komplex. Er lässt genügend Raum für Konkretisierungen und teilweise auch für nationale strengere Regelungen". Beim Beschäftigtendatenschutz werde "das BDSG vollständig abgelöst". Alle Regelungen der DSGVO müssen von Arbeitgebern bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten beachtet werden.

Möglich ist andererseits, die Generalklauseln der EU-Verordnung national zu konkretisieren - auch in Betriebsvereinbarungen. Jetzt sei der deutsche Gesetzgeber gefordert, so Weichert, "im Rahmen der Grundverordnung ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu verabschieden, das zugleich geeignet ist, Vorbild für andere EU-Mitgliedsländer zu sein". Das fordert auch der DGB-Datenschutzexperte Ralf-Peter Hayen, erinnert aber an die Erfahrungen in den Jahren 2010 bis 2012, als die schwarz-gelbe Koalition mit einem solchen Vorhaben die Datenschutzstandards für die Beschäftigten und ihre Vertretungen verschlechtern wollte.

Zufrieden sind mit der Reform auch die europäischen Journalisten-Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di. Sie hatten sich jahrelang für die Sicherung des Redaktionsdatenschutzes engagiert.

Über die Datenschutz-Verordnung müssen noch das Plenum des Europäischen Parlaments und der Ministerrat abstimmen. Ihre Zustimmung gilt als sicher.

Rüdiger Lühr