Hamburg I - Für unseren ver.di-Landesbezirk suchen wir zum 1. September 2016 eine/n engagierte/n Auszubildende/n zur/zum Kauffrau/mann für Büromanagement. Sie sind unser Nachwuchs, wenn Sie einen guten Realschulabschluss mit guten Ergebnissen in Deutsch und Mathematik, gegebenenfalls ein Praktikum in einer Gewerkschaft sowie gesellschaftspolitisches Interesse mitbringen. Gute MS Office-Kenntnisse setzen wir voraus. Informationen zum Ausbildungsberuf Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement: Sie übernehmen Sekretariats- und Assistenzaufgaben, koordinieren Termine, bereiten Besprechungen vor und bearbeiten den Schriftverkehr. Außerdem erledigen Sie kaufmännische Aufgaben in Bereichen wie Rechnungswesen und Personalverwaltung.

Sie haben Interesse an einem spannenden und abwechslungsreichen Ausbildungsplatz? Dann senden Sie Ihre Bewerbung postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse: ver.di-Landesbezirk Hamburg, Michaela Rüdiger, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg.

E-Mail personal.hamburg@verdi.de


HUK-Coburg: Klage abgewiesen

Hamburg II - Mit Ablauf der Frist Anfang Februar ist ein Urteil vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg vom 23. November 2015 rechtskräftig: Die Klage der HUK-Coburg auf Ersetzung der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats der HUK-Coburg in Hamburg zu der vom Arbeitgeber im Januar 2015 beantragten außerordentlichen Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Maik Studier ist damit endgültig abgewiesen. Das nun rechtskräftige Urteil ist ein wichtiger Erfolg für den Betriebsrat in Hamburg und vor allem für den betroffenen Kollegen. Doch leider ist der Hamburger Fall kein Einzelfall. Auch an anderen Standorten der HUK-Coburg klagen Betriebsräte seit einiger Zeit darüber, dass die Geschäftsleitungen versuchen, sie in ihrer Arbeit zu behindern und ihnen ihre Rechte streitig zu machen.


Uni-Hilfskräfte weiter ohne Schutz

Frankfurt/Main - Die Frankfurter Goethe-Universität hat nach acht Monaten die Verhandlungen über einen Tarifvertrag für 2.000 wissenschaftliche Hilfskräfte für gescheitert erklärt, ohne ein Angebot vorgelegt zu haben. Im Mai vergangenen Jahres hatten ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit der Universitätsleitung vertraglich vereinbart, bis zum Ende dieses Wintersemesters gemeinsam zu prüfen, welche tariflichen und/oder außertariflichen Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen der Hilfskräfte getroffen werden können. Bisher kam weder von der Universität ein konkreter Vorschlag noch sind die gewerkschaftlichen Vorschläge gemeinsam erörtert worden. Wissenschaftliche Hilfskräfte sind Studierende mit begrenzter Stundenzahl beispielsweise bei Forschungsprojekten oder in Bibliotheken. Sie arbeiten bislang ohne Tarifschutz.


Betriebsrätin nicht einfach kündbar

Stuttgart - Ende 2015 hat das Klinikum Ludwigsburg versucht, eine Betriebsrätin zu kündigen. Der Betriebsrat hat dieser Kündigung widersprochen. Ein erster Gütetermin blieb Anfang des Jahres ohne Ergebnis. Die Kollegin arbeitet als teil-freigestellte Betriebsrätin auf einer Überwachungsstation. Ihr wird vorgeworfen, dass sie die Pflegetätigkeit falsch eingeschätzt habe. Aus ver.di-Sicht ist das allerdings kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Da die Geschäftsführung die Betriebsrätin aber weiterhin kündigen will, muss die Klinikleitung nun die Notwendigkeit einer solchen Kündigung vor dem Arbeitsgericht Ludwigsburg detailliert darlegen.