Erfolgreich mit dem DGB-Rechtsschutz

Der Thüringer Zeitungszusteller Karsten Halbauer ist gegen seinen Arbeitgeber, die Thüringer Mediengruppe, vor das Arbeitsgericht Gera gezogen und hat dort eine Nachzahlung von 316,14 Euro nebst fünf Prozent Zinsen erstritten. Halbauer, der bei der Mediengruppe auch als Konfektionierer arbeitet, und seine 7.200 Zusteller-Kolleginnen und -Kollegen sind durch Sonderregelungen bis Ende 2017 teilweise vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. Die Begründung, das diene der Erhaltung der Pressefreiheit, will der 51-Jährige nicht gelten lassen. "Wieso schränkt der Mindestlohn die Pressefreiheit ein", fragt er immer wieder in seinem Umfeld. Er findet das nicht akzeptabel, vor allem, so Halbauer, weil bei der Abrechnung getrickst werde. So wurden seit der Einführung des Mindestlohnes etwa die Sonntags- und Nachtzuschläge von 25 Prozent auf zehn Prozent gekürzt. "Dagegen wollte ich was tun. In ver.di-Veranstaltungen und Gesprächen mit Gewerkschafts- und Rechtssekretären habe ich ausgelotet, was und wie es möglich ist, den gerichtlichen Weg zu gehen."

Unter dem Aktenzeichen 5 Ca 327/15 hat das Arbeitsgericht Gera dem Kläger Halbauer nun den vollen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zugesprochen, nachdem er von seinem Arbeitgeber zunächst auf den noch bis Ende 2017 geltenden niedrigeren Satz verwiesen worden war, der aber nur dann gilt, wenn Bot/innen "ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden zustellen". Sobald darüber hinaus auch andere Tätigkeiten ausgeübt werden, besteht ein Anspruch auf den vollen Mindestlohn für die gesamte Arbeitszeit.

"Wir müssen für uns selbst was tun"

Der mutige Kollege hatte mit Unterstützung des DGB-Rechtsschutzes (www.dgb-rechtsschutz.de) Erfolg, weil ein Teil seiner Tätigkeit aus dem Einlegen von Werbeprospekten besteht, und er freut sich über die Entscheidung, über die Nachzahlung. Und er sagt auch: "Ich will andere motivieren, ebenfalls für ihre Interessen zu streiten." Dass der Paragraph 24 des Mindestlohngesetzes, der die Ausnahmeregelung für Zusteller festschreibt, aus der Klage herausgenommen und nicht behandelt worden war, ärgert ihn allerdings schon ein bisschen.

Wie dem auch sei: Karsten Halbauer möchte im Bezirk Thüringen und vor allem in seiner Region um Weida die Zusteller und Zustellerinnen organisieren. Drei Treffen mit bis zu 15 Kolleginnen und Kollegen hat es in den letzten Monaten schon gegeben. Diese Treffen will er wieder aufleben lasen.

Nicht nur für den Mindestlohn will er sich einsetzen, sondern auch dafür, dass die Zusteller/innen in den Tochterfirmen der Mediengruppe nicht weiterhin von den Betriebsratswahlen ausgeschlossen sind: "Ich möchte einen Betriebsrat gründen, wir müssen für uns selbst was tun", ruft Halbauer seine Kollegen auf. Die können sich telefonisch unter 0365 / 81 41 52 oder per E-Mail unter KHalbauer@gmx.net bei ihm melden.