Ausgabe 08/2016
Kurznachrichten
Jung und ausgenutzt
Prekäre Beschäftigung - Eine sinnvolle, sichere, gut bezahlte und geregelte Arbeit - davon können viele junge Menschen nur träumen. Sehr viele haben nur prekäre, also sozial ungesicherte und unterbezahlte Jobs. Abgesehen von den rund 300.000, die im Ausbildungsjahr 2015/2016 gar keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz gefunden haben. Der Anteil der nur befristet oder in Leiharbeit Beschäftigten ist dreimal so hoch wie bei den Älteren. Bei den unter 25-Jährigen sind es sogar fast die Hälfte, die nur in Teilzeit, in Leiharbeit oder in einem befristeten Vertrag arbeiten. Fast jeder dritte junge Beschäftigte muss mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro auskommen. In Ostdeutschland sind die Einkommen noch mal durchschnittlich 17 Prozent niedriger als im Westen.Über 60 Prozent der jungen Beschäftigten machen regelmäßig Überstunden. Fast jeder Zweite hat atypische Arbeitszeiten, z.B. Spät- oder Nachtschichten. Über die Hälfte fühlen sich bei der Arbeit sehr häufig oder oft gehetzt oder unter Zeitdruck. 28 Prozent sind an mehr als zehn Tagen im letzten Jahr zur Arbeit gegangen, obwohl sie sich "richtig krank gefühlt" haben. Deutlich besser sehen die Arbeitsbedingungen in Betrieben aus, in denen es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung und einen Betriebs- bzw. Personalrat gibt. Hier gab die Hälfte der jungen Beschäftigten an, Einfluss auf die eigene Arbeitszeitgestaltung zu haben. Bessere Bedingungen fallen nicht vom Himmel. Engagiert euch!
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Sicher durch die Weihnachtszeit
Checkliste - Adventszeit - für manche die schönsten Wochen des Jahres, für andere der blanke Horror. Wir wünschen Dir möglichst schöne und frohe Weihnachtstage in Deinem Betrieb oder Deiner Dienststelle und natürlich an den freien Tagen mit Deiner Familie und im Freundeskreis. Dafür schenken wir Dir Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen rund um Weihnachten und das neue Jahr: Vier Tipps zum Arbeitsrecht in der Weihnachtszeit! Warum wir das tun? Aus Liebe.
1. Darf ich im Büro Duftkerzen abbrennen? Ja, solange der hauseigene Brandschutz nichts dagegen hat.
2. Darf ich die Pralinen mit nach Hause nehmen? Werden in deinem Betrieb oder deiner Dienststelle grundsätzlich keine Kundengeschenke angenommen, hältst du dich besser daran.
3. Muss ich zur Weihnachtsfeier gehen? Du hast echt keine Lust auf stundenlanges "Last Christmas"-Gedudel? Niemand kann dich zwingen, daran teilzunehmen.
4. An Weihnachten und Silvester hab ich doch frei oder? Jesus wurde erst in der Heiligen Nacht geboren. Deshalb ist der 24.12. leider noch kein Feiertag. Ebenso wenig wie der 31.12., an dem wir erst in der Nacht das neue Jahr feiern. Gesetzliche Feiertage sind am 25. und 26.12. und an Neujahr, also am 01.01.