Busfahrer nehmen Schlichterspruch an

Hessen – In einer Urabstimmung Anfang Februar haben sich 62,0 Prozent der betroffenen ver.di-Mitglieder mit dem Schlichterspruch im Tarifstreit der hessischen Busfahrer/innen mit dem privaten Betreiberverband einverstanden erklärt. Zwei Streikwochen waren vorausgegangen. Der Kompromiss sieht vor, den Ecklohn bis zum 1. Dezember 2018 stufenweise auf 13,50 Euro zu erhöhen. Fahrplanmäßige Pausenzeiten bis zu zehn Minuten sollen künftig vergütet werden. Eine weitere Vergütung von Pausenzeiten tritt im Dezember 2018 in Kraft. Dann soll auch der Einstieg in eine betriebliche Altersversorgung beginnen. Vor der Urabstimmung war in den Betrieben eine Woche lang intensiv über den Inhalt des Schlichterspruchs diskutiert worden.


Urlaubsgeld: Einen Euro pro Arbeitstag

Brandenburg – Im öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg haben sich ver.di und die Arbeitgeber auf ein Tarifergebnis für die rund 3.000 Beschäftigten von 16 Unternehmen geeinigt. Neue Beschäftigte, die zu schlechteren Bedingungen eingestellt wurden, profitieren stärker davon. Ihre Löhne werden bis zum Oktober 2018 in zwei Schritten um insgesamt 3,9 Prozent angehoben. Außerdem bekommen sie bis zu vier Tage Urlaub mehr. Altbeschäftigte erhalten zwei Einmalzahlungen in Höhe von 650 und 450 Euro. Eingeführt wird ab 2018 ein neues Urlaubsgeld. Für jeden Arbeitstag des Vorjahres gibt es dann im Juni 2018 einen Euro.


Grundlohn steigt auf 10,10 Euro

Berlin und Brandenburg – Der Stundengrundlohn für die 21.000 Beschäftigten der Wach- und Sicherheitswirtschaft in Berlin und Brandenburg steigt zum 1. Dezember 2018 auf 10,10 Euro. Insgesamt steigen die Entgelte je nach Tätigkeit zwischen 4,88 und 12,2 Prozent an. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten ab dem 6. und dem 8. Beschäftigungsjahr jeweils einen Urlaubstag mehr pro Jahr.


Tarifabschluss mit Sozialkomponente

Hessen – Mitte Februar endete die Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder, siehe auch Seite 4. Anfang März zog das Land Hessen nach, ist es doch als einziges Bundesland nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder und verhandelt deswegen separat. Die Gehälter der rund 45.000 Beschäftigten des Landes steigen rückwirkend zum 1. März um 2,0 Prozent, mindestens aber um 75 Euro. Zum 1. Februar 2018 gibt es weitere 2,2 Prozent mehr. Die Azubi-Vergütungen steigen zu den genannten Zeitpunkten um jeweils 35 Euro. In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird eine neue Stufe eingefügt. Ab dem 1. März 2018 erfolgen Höhergruppierungen unter der Beibehaltung der gleichen Stufe. Ab dem 1. Januar 2018 können die Landesbeschäftigten zudem in ganz Hessen öffentliche Nahverkehrsmittel kostenlos nutzen. ver.di-Landesleiter Jürgen Bothner forderte die Landesregierung auf, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt/innen zu übertragen.


Bezahlte Freistellung für Weiterbildung

Bayern – Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer, in denen kein Bildungsfreistellungsgesetz gilt. Als Bayerns Arbeitsstaatssekretär Johannes Hintersberger Mitte Februar bei einer Veranstaltung auf die Bedeutung von Weiterbildung und lebenslangem Lernen hinwies, erinnerte ihn die stellvertretende ver.di-Landesleiterin Linda Schneider daran,zunächst einmal im eigenen Hause zu kehren. ver.di Bayern macht sich für die Einführung eines Bildungsfreistellungsgesetzes stark, das einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung garantiert.