Immer weniger Betriebe in der Branche sind in kommunaler Hand. Das hat existentielle Folgen vor allem für die Beschäftigten bei privaten Entsorgern

Billig entsorgen - das geht nur auf Kosten der Müllwerker

Die Kommunen wollen oder müssen sparen - also schreiben sie öffentliche Aufgaben aus und vergeben den Zuschlag an einen günstigen privaten Vertragspartner, dieser stützt sein Sonderangebot auf Lohndumping, weil er keinen Tarifvertrag abschließt, und am Ende der Kette trifft es die Beschäftigten, die mit ihrem Einkommen nicht auskommen können. Das ist besonders in der Abfallwirtschaft eine um sich greifende Entwicklung.

Was aber eine hessische Familie auch so alles vor die Haustür stellt: pro Person, vom Kind bis zur Oma, sind das pro Jahr 166 kg Hausmüll, 30 kg Sperrmüll, 139 kg Wertstoff (Glas, Papier, Verpackungen), 126 kg Bioabfall. Macht insgesamt 2,84 Millionen Tonnen Abfall aus privaten Haushalten im Jahr in ganz Hessen. Das alles einzusammeln ist Aufgabe der Städte und Gemeinden, die Verwertung liegt bei den Kreisen. Insgesamt 426 Städte und Gemeinden, 21 Landkreise und fünf kreisfreie Städte in Hessen kümmern sich darum, dass die Berge von Abfall nicht zum Himmel stinken.

7 Euro mehr machen einen Unterschied

Dieses an sich wohlgeordnete System ist durcheinandergeraten. Es gibt Städte wie Fulda, wo die Abfallbeseitigung zu 100 Prozent in kommunaler Hand liegt. Andere Gemeinden, zum Beispiel im Wetterau-Kreis, lassen diese öffentlichen Aufgaben nach oft EU-weiter Ausschreibung von Privatfirmen erledigen - nach dem Prinzip, die billigste bekommt den Zuschlag. Das entlastet zwar den kommunalen Haushalt, belastet aber die Beschäftigten. Denn dadurch entsteht in diesem Bereich ein ungleicher Mix: Gruppen von Beschäftigten, die die gleiche Arbeit verrichten, werden unterschiedlich bezahlt. Ein Beschäftigter der Kommune wird nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes entlohnt, bei privaten Unternehmen kann mit viel Kraft ein Haustarifvertrag erzielt werden, die Stundenlöhne liegen aber niedriger. Und die Billigheimer, die ohne Tarifvertrag, zahlen nur den Mindestlohn der Branche.

Das kann eine Abstufung bedeuten von 9,10 Euro pro Stunde (Mindestlohn) über rund 13 Euro (Haustarifvertrag) zu rund 16 Euro (öffentlicher Dienst). Ob aber bei den Privaten tatsächlich der Mindestlohn bezahlt wird, liegt häufig im Dunkeln. ver.di hat errechnet, dass ein privat beschäftigter Entsorger mit einer vierköpfigen Familie netto in etwa so viel Einkommen hat wie ein entsprechender Hartz IV-Haushalt - mit absehbaren Folgen für die Rente. In ver.di Hessen hat sich deshalb beim Fachbereich Ver- und Entsorgung ein Arbeitskreis "Sozialverträgliche öffentliche Ausschreibungen" gegründet, um diesen Teufelskreis zu durchbrechen.

Der Arbeitskreis, der derzeit dabei ist, umfangreiche hessische Daten zu sammeln, setzt sich zusammen aus Beschäftigten kommunaler Entsorger und privater Vertragspartner. Bereits rund 400 Abfragen von Vergabebedingungen sind an die hessischen Städte und Gemeinden verschickt worden, über 40 Prozent haben bisher geantwortet. Danach ergibt sich das vorläufige Bild, dass nur noch etwa die Hälfte öffentliche Entsorger sind, rund ein Drittel der Beschäftigten arbeitet ohne Tarifbindung und rund 20 Prozent mit Haustarif.

Der Leiter des Arbeitskreises, Jürgen Wachs vom ver.di-Fachbereich, kennt die Branche aus eigener Berufstätigkeit gut. Er will nun alle Kraft einsetzen, um diesen sozialen Wirrwarr aufzulösen. In Zusammenarbeit mit dem ver.di-Bundesvorstand wird zurzeit ein Gutachten erstellt, das zusammen mit Informationen und dem Vorschlag einer Musterausschreibung an die Kommunen verschickt werden soll. "Die Kommunen", so Jürgen Wachs, "nehmen hier eine Schlüsselstellung ein. Wenn die öffentliche Hand die Aufgaben nicht selbst erfüllt, müssen die Ausschreibungsbedingungen so gestaltet sein, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet. Es kann doch nicht angehen, dass zum Beispiel Private, die einen Haustarif mit ver.di abschließen, einer skrupellosen Unterbietung durch Tariflose ausgesetzt sind. Nur wenn die gesetzlichen und tariflichen Standards Grundlage der Ausschreibung sind, können faire Wettbewerbe geschaffen und die Einkommen der Beschäftigten gesichert werden. Das ist mir ein gewerkschaftliches Herzensanliegen."