Ausgabe 08/2017
Der freie Wille der Mitglieder
ver.di und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben eine Vereinbarung zum Umgang mit den Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes unterzeichnet. Damit wollen sie verhindern, dass Arbeitgeber Gewerkschaften gegeneinander ausspielen können. Die bisherige Möglichkeit der Anwendung verschiedener Tarifverträge in einem Betrieb soll auch unter den Rahmenbedingungen des Tarifeinheitsgesetzes für die Zukunft erhalten bleiben.
Die Vereinbarung bezieht sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2017 zu den von beiden Gewerkschaften eingebrachten Verfassungs- beschwerden. ver.di und Marburger Bund wollen verhindern, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann. "Die Tarifpluralität in Krankenhäusern ist eine Tatsache, die wir respektieren. Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen. Die Einheit gewerkschaftlichen Handelns kann nur dem freien Willen der Mitglieder entspringen", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.
Der Ausschluss der Verdrängungswirkung soll stets als weitere Tarifforderung gegenüber den Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden erhoben und zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses gemacht werden. Eine entsprechende Klausel sieht vor, dass jede der beiden Gewerkschaften das Recht hat, für ihre Mitglieder tarifliche Regelungen zu treffen, die von den Bestimmungen des Tarifvertrages der anderen Gewerkschaft abweichen. Zugleich verpflichten sich ver.di und Marburger Bund, keinen Antrag zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb zu stellen. Auch die Arbeitgeber sollen in den jeweiligen Tarifverhandlungen dazu verpflichtet werden, dies zu unterlassen.