BR in Zukunft trimedial

"Der BR ist eine Baustelle und befindet sich im größten Umbruch seiner Geschichte", schrieb vor einigen Wochen die Süddeutsche Zeitung über den Bayerischen Rundfunk. Wohl wahr. Arbeitsplätze im Umfang von 450 Vollzeitstellen sollen gestrichen werden, während gleichzeitig gravierende Veränderungen anstehen.

Da ist zum einen das bereits in Bau befindliche neue digitale Sendezentrum in Freimann. Es wird die konsequente trimediale Produktion, also eine enge redaktionelle und technische Verzahnung zwischen TV, Radio und Internet ermöglichen. Das bedeutet ein oft völlig neues Arbeitsumfeld, neue Abläufe und Techniken quer durch alle Bereiche in Produktion, Programm und Redaktion.

Parallel dazu geht es um die Zukunftsfrage schlechthin: Wie müssen sich die Öffentlich-rechtlichen entwickeln, um in der sich rapide verändernden Medienwelt weiter ihren Auftrag erfüllen zu können? Das ist viel auf einmal und sorgt für große Verunsicherung. Zumal es mit der internen Kommunikation hapert.

Qualität sichern

Der Stellenabbau soll auf drei Wegen erfolgen: durch Umbesetzungen, keine Nachbesetzung freiwerdender Stellen sowie ein Altersteilzeit-Modell. Ob und wie sich vertretbare Vereinbarungen finden lassen, ist offen. Klar ist: Die Verhandlungen werden schwierig. Hinter den Schlagworten stehen viele Fragen wie Eingruppierung, Qualifizierung usw. - und bei der Größenordnung des Abbaus auch um Qualitätssicherung. Denn Billigproduktionen und flache Inhalte vertragen sich nicht mit dem Auftrag der Öffentlich-rechtlichen, nämlich der"Gewährleistung publizistischer Vielfalt" und "Sicherstellung eines vielfältigen, umfassenden und ausgewogenen medialen Angebots".

Apropos: Eigentlich sollte dieser Auftrag und der Verfassungsrang der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch Zeitungsmachern bekannt sein. Dann müssten sie nicht - wie jüngst wieder die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung oder gar der Präsident der Zeitungsverleger Mathias Döpfner von "gebührenfinanzierter Staatspresse" schwadronieren. Genau das sind die Öffentlich-rechtlichen nicht. Selbst dann nicht, wenn Herr Söder einmal als Herr Söder durch "Dahoam is dahoam" geisterfährt. Bernd Mann