Kein Schadensersatz durch ver.di

Urteil - Das Arbeitsgericht Pforzheim hat Anfang April eine gegen ver.di gerichtete Schadensersatzklage abgewiesen. Damit waren die Streiks, zu denen ver.di im Jahr 2016 aufgerufen hat, gemäß dieser Entscheidung in der 1. Instanz rechtmäßig. Hintergrund dieser Auseinandersetzung war die Ausschreibung des Nahverkehrs in Pforzheim. Aufgrund einer Änderung im Personenbeförderungsgesetz im Jahr 2013 durch die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung, sah sich das Regierungspräsidium in Karlsruhe gezwungen, den Zuschlag an eine Tochter der Deutschen Bahn zu geben. Das bedeutete das Aus für den Stadtverkehr Pforzheim (SVP), ein Unternehmen mit über hundertjähriger Tradition und 250 Beschäftigten. Denn der neue Anbieter hatte angegeben, den Auftrag ohne öffentliche Zuschüsse, das heißt eigenwirtschaftlich, bewältigen zu können. Und diese eigenwirtschaftlichen Anträge haben seit der Gesetzesänderung Vorrang.

Im Frühjahr 2016 hatten die Beschäftigten für einen Sozialtarifvertrag gestreikt. Die SVP hatte damals schon vergeblich versucht, die Streiks mit einer einstweiligen Verfügung zu verhindern. Gleichwohl hatte SVP auf 1,6 Millionen Euro Schadensersatz durch ver.di geklagt. Das Arbeitsgericht Pforzheim begründete nach einer Pressemitteilung des ver.di-Landesbezirks Baden-Württemberg seine Entscheidung jetzt mündlich damit, dass es keine Verletzung der Friedenspflicht erkennen könne. Zudem sei die Stadt Pforzheim in dem Tarifkonflikt wie eine Tarifpartei aufgetreten.

ver.di erwartet von der neuen Bundesregierung eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, damit solche Direktvergaben in Zukunft nicht mehr möglich sind.

Aktenzeichen 3 CA 208 / 17


Keine großen Tarifrunden in 2017

Streiks - Rund 238.000 Arbeitstage sind 2017 wegen Streiks ausgefallen. Damit hat sich das Arbeitskampfvolumen im Vergleich zu 2016 mit 462.000 Streiktagen nahezu halbiert. Die Zahl der Streikteilnehmenden ist von 1 Million in 2016 auf 131.000 im vergangenen Jahr stark zurückgegangen. Das geht aus der Arbeitskampfbilanz des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Grund für den Rückgang ist, dass im vergangenen Jahr keine großen Tarifrunden in beschäftigungsstarken Branchen wie dem öffentlichen Dienst der Kommunen oder der Metallindustrie stattgefunden haben. Außerdem habe es keine breit angelegten Warnstreiks oder wochenlang anhaltenden Streiks gegeben. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit der Zahl der durch Streiks ausgefallenen Arbeitstage im unteren Mittelfeld, auch wenn man einen längeren Zeitraum in die Berechnungen einbezieht.

www.boeckler.de


Wohnen ist ein Menschenrecht

Aktionen - Das Bündnis "AufRecht bestehen", das unter anderem auch vom ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss getragen wird, ruft zu einer bundesweiten Aktionswoche "Wohnen ist Menschenrecht" auf. Vom 30. April bis zum 5. Mai sollen Aktivitäten wie Demos, Pressekonferenzen, Kundgebungen und Verteilaktionen vor den Jobcentern stattfinden. Auch bei Veranstaltungen zum Tag der Arbeit am 1. Mai soll die Situation auf dem Wohnungsmarkt thematisiert werden. Das Bündnis fordert, die Wohnsituation von Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern. Denn immer mehr Menschen können sich Wohnen nicht mehr leisten, es fehlt massenhaft preiswerter und bezahlbarer Wohnraum. Das trifft nicht nur, aber in besonderem Maße die rund 7,9 Millionen Bezieher/innen von Hartz-IV-Leistungen und von Sozialhilfe.

www.erwerbslos.de

Kommentar Seite 15


Auch 2018: Tag der Selbstverwaltung

Thema Altersversorgung - Seit einigen Jahren hat es sich ver.di zur Aufgabe gemacht, mit einer Veranstaltung im Frühjahr auf die Arbeit von Selbstverwalter/innen aufmerksam zu machen. In diesem Jahr hat der Tag der Selbstverwaltung am 22. Mai in der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin den Schwerpunkt der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei geht es auch um die Zukunftsfähigkeit der Altersversorgung und um eine Bewertung des Koalitionsvertrags mit Blick auf die Rentenpolitik.

http://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/service/veranstaltungen/


Spiegel der Tarifentwicklung

Renten - Zum 1. Juli werden die Renten angehoben. In den neuen Bundesländern steigen die Zahlungen um 3,37 Prozent, in den alten um 3,22 Prozent. Das macht bei einer Rente in Höhe von 1.000 Euro monatlich rund 34 bzw. 32 Euro aus. Daran zeigt sich, wie sich gute Tarifabschlüsse auch auf die Rentenentwicklung auswirken. Denn die jährliche Rentenanpassung berücksichtigt, neben einigen anderen Faktoren, die Tarifentwicklung. Allerdings kann diese Erhöhung nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Rentenniveau gesunken ist. ver.di fordert daher von der schwarz-roten Bundesregierung, die Einrichtung der geplanten Rentenkommission ernst zu nehmen. Sie hat unter anderem die "nachhaltige Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung" zur Aufgabe. Mit dieser Erhöhung steht der Rentenwert Ost auf 95,8 Prozent des Rentenwerts West.


Binnenkonjunktur weiter stärken

Aufschwung - Die wirtschaftliche Entwicklung ist gut, die Zahl der Arbeitsplätze steigt in der Folge. Getragen wird der Aufschwung auch durch die Binnenkonjunktur, also das Geld, das hier in Deutschland ausgegeben wird. Damit das so bleibt, müssen die Löhne und Gehälter auch in diesem Jahr kräftig steigen. Der Bereich Wirtschaftspolitik des ver.di-Bundesvorstands rechnet vor, dass dazu genug Geld vorhanden ist. Denn der verteilungsneutrale Spielraum, bei dem Produktivitätssteigerungen und Inflationsrate zusammengerechnet werden, liegt im laufenden Jahr zwischen 2,4 und 3,4 Prozent. "Diesen gilt es auszuschöpfen", heißt es dazu in den Wirtschaftspolitischen Informationen 1/2018.

https://wipo.verdi.de